Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.776,54
    -1.428,97 (-2,37%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.304,48
    -92,06 (-6,59%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

BGH entscheidet über Werbung für 'digitalen Arztbesuch' im Ausland

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss entscheiden, ob Werbung für "digitale Arztbesuche" per App bei Medizinern im Ausland zulässig ist. Das Ergebnis der Beratung will der erste Zivilsenat am Donnerstag (10.45 Uhr) in Karlsruhe verkünden. (Az. I ZR 146/20)

Eine private Krankenversicherung mit Sitz in München hatte im Internet das Angebot einer Fernbehandlung per App bei Ärzten in der Schweiz beworben. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und klagte auf Unterlassung. Ihre Argumentation unter anderem: Ein Arzt müsse einen Patienten zum Beispiel abtasten und abhören sowie Daten zum Kreislauf erheben können. Aus Sicht der Krankenversicherung müssen die Mediziner im Einzelfall entscheiden, ob eine Videobehandlung möglich ist.

In den Vorinstanzen in München war die Versicherung unterlegen und dagegen in Revision gegangen. Bei der mündlichen Verhandlung am BGH Anfang Oktober zeichnete sich ab, dass der Fall womöglich keine einfache Lösung zulässt. Zwar sehen die Richter wohl Raum für neue technische Möglichkeiten. Allerdings brauche es zu deren Anwendung Standards oder Leitlinien für Fernbehandlungen. Auch sei zu prüfen, ob ein Verbot solcher Werbung für das gesamte Ausland gelten würde oder Unterschiede etwa zwischen EU-Ländern und Afrika gemacht würden.