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Better Life: Verbraucherzentrale warnt vor Etikettenschwindel im Supermarkt

Ein Erdnuss-Produkt, in dem keinerlei Erdnüsse enthalten sind? Derartiges kann einem im Supermarkt leider öfter begegnen. Was aus Sicht der Hersteller eine clevere Verkaufstaktik ist, ist in den Augen der Verbraucherzentrale jedoch Verbrauchertäuschung.

Augen auf beim Lebensmittelkauf - Etikettenschwindel ist teilweise vollkommen legal (Symbolbild: Getty Images)
Augen auf beim Lebensmittelkauf - Etikettenschwindel ist teilweise vollkommen legal (Symbolbild: Getty Images) (SDI Productions via Getty Images)

Viele sind beim Lebensmitteleinkauf aktuell achtsamer als sonst. In Zeiten von "Schrumpflation", bei der Hersteller mit veränderten Verpackungsgrößen oder Mogelpackungen versteckte Preiserhöhungen unterjubeln, wirft man öfter mal ein Auge auf die Mengenangaben und deren Verhältnis zum Preis. Doch im Rahmen der vielen Veränderungen warnt die Verbraucherzentrale nun vor einem Trick, der selbst aufmerksamen Kunden womöglich entgeht.

Wachsam sollte man der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge bei Stichworten wie "Typ", "Geschmack" oder den englischen Äquivalenten "Taste" oder "Flavour". Diese würden darauf hindeuten, dass die jeweilige Geschmacksrichtung nicht etwas von dem entsprechenden Lebensmittel stammt, sondern mit künstlichen Aromen erzeugt wird.

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Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale unter anderem ein Fertignudelprodukt von Maggi mit Erdnuss-Saté-"Taste". Jener "Geschmack" stammt jedoch nicht von Erdnüssen - die sind der Zutatenliste nicht zu finden. Lediglich das Wort "Aromen" lässt vermuten, woher der Geschmack tatsächlich stammt, nämlich aus dem Chemielabor.

Alles legal - aber in Augen der Verbraucherzentrale dennoch Schwindel

Neu ist diese Masche nicht, und zudem gar nicht so selten. In ihrem Facebook-Post nennt die Verbraucherzentrale mehrere weitere Produkte, von Milrams Vanillesauce ohne Vanille oder Müllers Pistazien-Joghurt mit der Ecke ohne eine Spur von echten Pistazien. Auch hier werden ausschließlich Farbstoffe und Aromen verwendet, um die Illusion zu erzeugen.

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Verboten ist das nicht. Solange die Stichworte "Typ" oder "Geschmack" verwendet werden - wahlweise in englischer Fremdsprache - dürfen die Hersteller sich vollständig künstlicher Aromen bedienen.

In Augen der Verbraucherzentrale Hamburg ist diese Taktik jedoch "legale Verbrauchertäuschung" und "Etikettenschwindel". Bemängelt wird insbesondere der Umstand, dass die rechtlich vorgeschriebene Begrifflichkeit oft nur klein oder versteckt aufgedruckt ist und zudem vielen Verbrauchern schlicht nicht bewusst sind. "Rein rechtlich sind Umschreibungen mit dem Zusatz 'Typ', 'Taste' oder 'Geschmack' erlaubt. Doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher fallen trotzdem auf den Etikettenschwindel herein, weil ihnen die Bedeutung nicht klar ist", schreibt die Organisation auf ihrer Website.

Gerade jetzt, wo diverse Preiserhöhungen - direkt oder versteckt - in Supermärkten lauern, schadet es nicht, Verbrauchern dies in Erinnerung zu rufen. Der Blick lohnt nicht nur auf den Preis und die Packungsgröße, sondern auch auf die Zutatenliste.

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