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Berger verliert Cum-Ex-Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg

(Bloomberg) -- Hanno Berger, der wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte von zwei Staatsanwaltschaften angeklagt wurde, ist mit einer Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.

Der deutsche Steuerrechtsanwalt, der seit Jahren in der Schweiz lebt, hatte die Menschrechtsbeschwerde 2017 eingereicht, um Beweismaterial zu blockieren, das beschlagnahmt wurde, als seine Wohnung und sein Büro durchsucht worden waren. Die Beschwerde wurde bereits im vergangen Jahr für unzulässig erklärt, teilte das Straßburger Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit (AZ: 69158/17).

Berger kämpft an vielen Fronten dagegen, dass seine Tätigkeit bei Cum-Ex-Sachverhalten kriminalisiert wird. Er ist einer von sechs Beschuldigten in der ersten Anklage der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, in der es um Transaktionen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro und einen Steuerschaden von 106 Millionen Euro gehen soll. Die Staatsanwaltschaft Köln klagte ihn im vergangenen Jahr ebenfalls an und sprach dabei von einem Steuerschaden von 278 Millionen Euro.

Berger bestätigte, seine Beschwerde sei mit einer “ganz kurzen, rein verfahrensrechtlichen Begründung zurückgewiesen” worden. Die Richter hätten erklärt, er habe die innerstaatlichen Rechtsmittel nicht ausgeschöpft, so dass sie sich nicht mit dem Inhalt der Beschwerde haben befassen können, so Berger.

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Cum-Ex-Geschäfte setzten auf Aktien-Leerverkäufe kurz vor dem Dividendenstichtag. Da die Kapitalertragssteuer von den Unternehmen vor Auszahlung der Dividenden abgeführt wurde, erhielten Aktionäre die Steuerbescheinigung von ihren Depotbanken, sobald der Nettobetrag eingegangen war. Bei Leerverkäufen wurden aber ebenfalls identische Nettobeträge verbucht, was dazu führen konnte, dass Depotbanken mehr Steuerzahlungen bescheinigten, als tatsächlich abgeführt wurden. Deutschand änderte im Jahre 2012 die Besteuerungspraxis, um dem einen Riegel vorzuschieben.

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