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Behörden-Bericht: Krankenkassen wollten mit zweifelhaften Methoden bei Versicherten Geld sparen

Die Krankenkassen sollen verwirrende Briefe an die Versicherten gesendet haben, damit diese ihren Widerspruch gegen eine nicht erstattete Leistung zurückziehen, so ein Bericht. - Copyright:  FatCamera/Getty Images
Die Krankenkassen sollen verwirrende Briefe an die Versicherten gesendet haben, damit diese ihren Widerspruch gegen eine nicht erstattete Leistung zurückziehen, so ein Bericht. - Copyright: FatCamera/Getty Images

Elf Krankenkassen und zwei Pflegekassen sollen ihre Versicherten bewusst verwirrt haben, um Geld zu sparen, so ein Bericht des Bundesamts für Soziale Sicherung, über den am Donnerstag die BILD zuerst berichtete. Die Kassen wollten, laut Bericht, dass die Patienten ihren Widerspruch gegen nicht gezahlte Leistungen zurückziehen. So habe man Kosten reduzieren wollen, da die Versicherten den Aufwand dann selbst tragen müssten.

Mitarbeiter der Krankenkassen wurden zu der Praxis intern angewiesen, so der Behördenbericht. Denn das Bundesamt hat letztes Jahr die internen Arbeitsanweisungen der Kassen überprüft. Man wollte sicherzustellen, dass Widerspruchsanträge rechtmäßig bearbeitet würden. Doch man habe einige Mängel festgestellt — während der Kontrollen stieß das Amt auf "zahlreiche Rechtsprobleme" bei den Kassen.

Verwirrende Briefe und ungebetene Anrufe

In den Arbeitsanweisungen der Krankenkassen war festgehalten, dass "mehrere telefonische Kontaktaufnahmen der Krankenkassen mit den Versicherten" stattfinden sollen — mit dem Ziel, die "Versicherten dazu zu motivieren, ihren Widerspruch zurückzunehmen", so der Bericht. Außerdem wurde den Versicherten "durch irreführende Schreiben der Krankenkassen vielfach der Eindruck vermittelt, die Ablehnung des Widerspruchs sei bereits beschlossen". Beides ist nicht im Interesse der Versicherten.

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Zudem "wurden Versicherte oftmals nicht umfassend über die Rechtsfolge einer Rücknahme des Widerspruchs informiert", so das Amt. Nimmt man einen Widerspruch zurück, ist das Verfahren beendet. Man verliert dann den möglichen Anspruch auf Kostenerstattung, bevor die Kasse oder ein unabhängiges Gremium ihn nochmals geprüft hat.

Bei der Allianz sind derzeit über 500 Stellen in Deutschland ausgeschrieben. Aber was kann der Versicherer als Arbeitgeber bieten?
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Das Ziel dieser Strategie sei es gewesen, den Prozess herauszuzögern oder die Versicherten dazu zu kriegen, dass sie den Widerspruch frühzeitig zurückziehen, so das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Die Politik kritisiert die Kassen

Der Bundesbeauftragte für Patientenrechte, Stefan Schwartze, kritisiert das Vorgehen der Kassen. Zu BILD sagt er: "Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sozialstaatliche Aufgaben ausführen. Daher sollte davon ausgegangen werden können, dass sie sich an Recht und Gesetz halten. Dass bei diesen für die Patientinnen und Patienten lebenswichtigen Fragen rechtswidrig vorgegangen wird, kann in keiner Weise toleriert werden."

Das Bundesamt selbst sagt, es hätte erreicht, dass Versicherungen diese Methode nicht mehr anwenden. Ab jetzt könne nur noch die Versicherten selbst die Kasse kontaktieren, somit könnten die Kassen nicht mehr einfach beim Versicherten anrufen. Ungewünschte Versuche, die Versicherten zum Rückziehen des Widerspruchs zu kriegen, sollten so unterbunden sein. Auch die Bearbeitungsdauer sollte dadurch sinken.