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Bayerische Wirtschaft moniert zu scharfen EU-Datenschutz

Bayerns Wirtschaft sieht Europa bei der wirtschaftlichen Datennutzung international im Nachteil. Als Grund wird der zu strenge Datenschutz genannt.

Bayerns Wirtschaft kritisiert „relativ hohe Hürden“ für eine wirtschaftliche Nutzung von Daten. Foto: dpa
Bayerns Wirtschaft kritisiert „relativ hohe Hürden“ für eine wirtschaftliche Nutzung von Daten. Foto: dpa

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (VBW) hat vor einer zu strengen Auslegung der europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewarnt. „Wenn wir eine globale Spitzenstellung in der Datenwirtschaft erreichen wollen, ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass wir ein chancenorientiertes und innovationsfreundliches Umfeld schaffen“, sagte der VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt dem Handelsblatt. Das gehe aber nur mit einer „Regulierung, die Fairness gewährleistet und Sicherheit gibt, aber nirgendwo mehr als nötig einengt“.

Brossardt trifft damit einen Punkt, der die Wirtschaft in Deutschland schon länger umtreibt: Die Vorschriften der DSGVO werden von vielen Unternehmen auch mehr als zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten immer noch kritisch gesehen. Zuletzt ergab eine Umfrage des IT-Verbands Bitkom, dass jedes zweite Unternehmen den EU-Datenschutz als Innovationsbremse sieht.

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Die Kritik spiegelt teilweise auch ein Positionspapier der VBW wider, das dem Handelsblatt vorliegt. Darin analysieren die Experten des Verbands unter anderem, welche Chancen vergeben werden, wenn der Umgang mit Daten zu scharf reguliert wird oder dem Datenschutz ein zu hohes Gewicht beigemessen wird. Unter dem Fokus Datenwirtschaft sei eine Überarbeitung der DSGVO erforderlich, mahnt die VBW.

Die DSGVO verlangt im Kern von Unternehmen, mit den Daten ihrer Kunden oder Nutzer wesentlich eingeschränkter umzugehen. Die Weitergabe persönlicher Daten wird erschwert. Die Verarbeitung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer erlaubt. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Doch gerade datenschutzrechtliche Vorgaben wie die Einwilligungserfordernis, aber auch das Prinzip der Datensparsamkeit oder das Gebot der Zweckbindung, das sicherstellen soll, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind, werden von den Verbandsexperten kritisch gesehen. Diese Grundsätze, heißt es in dem Papier, stellten im internationalen Vergleich „relativ hohe Hürden“ für eine wirtschaftliche Nutzung von Daten auf und müssten daher „praxisgerecht ausgelegt“ werden.

Keine Einschränkungen bei Sachdaten

Insbesondere müsse eine Anonymisierung sensibler Daten „rechtssicher und ohne überzogene Anforderungen“ möglich sein. Bisher mache die DSGVO keine klaren Vorgaben, viele Details seien umstritten. Auf diese Problematik hatte auch schon der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hingewiesen. „Wegen der oftmals gegebenen mittelbaren Personenbeziehbarkeit stößt jedes Datenvorhaben ansonsten immer wieder an die Grenzen der DSGVO“, sagte Verbandspräsident Matthias Wahl.

Auch die bayerische Wirtschaft sieht hier Handlungsbedarf. Die Nutzung von Sachdaten dürfe keinen zusätzlichen Einschränkungen unterworfen werden, heißt es in dem Papier. Insbesondere im Hinblick auf personenbeziehbare Daten sei das – auch gesamtgesellschaftliche – Interesse an einer hohen Datenverfügbarkeit „immer angemessen“ zu berücksichtigen. „Personenbeziehbarkeit dürfe also nicht immer dann schon angenommen werden, wenn die Herstellung eines entsprechenden Bezugs theoretisch möglich sein könnte.“

Mit sogenannten personenbeziehbaren Daten sind Daten ohne direkten Personenbezug gemeint, aus denen sich jedoch eine Person herleiten lässt. Dies könnte über die IP-Adresse, das Kfz-Kennzeichen, die Personal- oder Kontonummer, aber auch über nicht ausreichend anonymisierte oder pseudonymisierte personenbezogene Daten geschehen. Unter personenbezogenen Daten versteht man hingegen Name, Telefonnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Konfession, Foto, Gesundheitsdaten.

Der Wirtschaftsverband machte sich auch mit Einschränkungen für das Teilen von Daten stark. „Durch das Zusammenführen von Daten kann ein großer Mehrwert für den Einzelnen und für die Gesellschaft entstehen“, sagte VBW-Hauptgeschäftsführer Brossardt. Datenspende-Apps für das bessere Verständnis der Corona-Pandemie seien nur ein Beispiel.

Kritik an SPD-Datenplan

Die Idee hinter der Datenspende-App des Robert Koch-Instituts (RKI) ist, dass sich Coronavirus-Symptome auch von Vitaldaten wie Puls ableiten lassen könnten. Solche Informationen werden routinemäßig von Computer-Uhren sowie vielen Fitness-Armbändern erfasst. Die Hoffnung ist, dass man anhand der Daten die Zahl der Erkrankten besser einschätzen und mögliche Infektionsschwerpunkte frühzeitig erkennen kann.

Eine Datenteilungspflicht, wie von der SPD gefordert, lehnt Brossardt ab. Ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu Daten nach dem Motto „Daten für alle“ widerspreche schon dem Datenschutzrecht und dem Geheimnisschutz, sagte er.

Die SPD hatte sich in einem Parteitagsbeschluss dafür ausgesprochen, in datengetriebenen Märkten die marktbeherrschenden Unternehmen zu verpflichten, „ihre Sachdaten sowie ihre anonymisierten Daten über Nutzerpräferenzen (beispielweise Suchhistorien) mit anderen Firmen zu teilen, die in der betreffenden Branche tätig sind oder Produkte für die betreffende Branche entwickeln“.

Brossardt sagte dazu: „Ich halte wenig davon, starke Unternehmen in der Datenwirtschaft mit neuer Regulierung zu belasten.“ Das heutige Wettbewerbsrecht sei gut geeignet, um marktverzerrenden Auswüchsen zu begegnen. „Letztlich werden mit neuen Vorgaben auch die Unternehmen getroffen, deren ökonomische Entwicklung wir ja fördern wollen“, betonte er. „Wir müssen vielmehr die Rahmenbedingungen für Wachstum in datenorientierten Märkten verbessern und dafür sorgen, dass unsere Unternehmen aus eigener Kraft konkurrenzfähig werden.“