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BaFin will CFD-Handel verbieten

Die BaFin will den Verkauf von Differenzkontrakten mit Nachschusspflicht verbieten. Die Aufsichtsbehörde hat am Donnerstag einen entsprechenden Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die CFD-Branche hat nun bis zum 20. Januar Zeit, Stellung zu beziehen.

Die BaFin schreitet im Rahmen der schärferen Regulierung des Finanzplatzes Deutschland weiter zügig voran. Das Gestrüpp unübersichtlicher Finanzinstrumente soll übersichtlicher werden. Nachdem zuletzt Bonitätsanleihen verboten wurden, sind nun sogenannte Contracts for Difference (zu Deutsch: Differenzgeschäfte), kurz CFD, ins Visier der Finanzaufsicht geraten. In ihrem 25seitigen Entwurf einer Allgemeinverfügung schreibt Bafin-Direktorin Elisabeth Roegele: „Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von CFDs an Privatkunden im Sinne des §31a Absatz 3 WpHG wird insoweit untersagt, als diese für den Privatkunden eine Nachschusspflicht begründen können“.

Zocken mit Nachschusspflicht

Ganz überraschend dürfte der BaFin-Vorstoß für die CFD-Anbieter nicht kommen. Die Branche steht schon länger unter kritischer Beobachtung verschiedener Behörden, auch in anderen Ländern Europas. Denn das Geschäftsmodell der CFD-Broker ist – anders, als sie es selbst darstellen – alles andere als transparent. Und hoch riskant für die Anleger, die über die Broker Spekulationsgeschäfte abwickeln.

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Das Prinzip: Anleger können mithilfe von CFDs mit minimalem Kapital-Einsatz große Geldsummen bewegen. Die Papiere funktionieren nach einem scheinbar einfachen Prinzip: Mit jedem Cent, den der jeweilige Basiswert, also beispielsweise eine Aktie oder ein Währungspaar, steigt oder fällt, steigt oder fällt auch der Wert des dazu passenden CFDs um einen Cent. Die Hebelwirkung entsteht dadurch, dass ein CFD nur einen Bruchteil des Preises des jeweiligen Basiswertes kostet. Die Funktionsweise ist also vergleichbar mit klassischen Hebelzertifikaten.

Beispiel eines CFD-Handels


Quelle: BaFin

Während bei Hebelzertifikaten das Verlustrisiko jedoch auf den Kapitaleinsatz beschränkt ist, können Anleger mit CFDs bei den meisten Anbietern in die Verlegenheit geraten, plötzlich neues Geld nachschießen zu müssen, wenn der Markt gegen sie läuft. Rutscht der Anleger mit seinen Positionen zu weit ins Minus, kann der Broker einen Bargeldnachschuss fordern, den so genannten Margin-Call. Das (Shenzhen: 002421.SZ - Nachrichten) kann passieren, wenn die Sicherheitsleistung, die ein Anleger beim Broker hinterlegt hat, aufgebraucht wird.

Spiel mit dem Feuer

CFDs machen den Finanzaufsichtsbehörden in mehreren Ländern schon länger Kopfzerbrechen. Denn private Anleger könnten die Risiken eines CFD-Geschäfts kaum kalkulieren. Die Mechanismen des CFD-Handels seien für die Kunden höchst intransparent. Dass Anleger über ihren Kapitaleinsatz hinaus ihr komplettes Vermögen riskieren, sei den wenigsten bewusst, argumentiert Roegele in ihrem Entwurf.

Es geht um Anlegerschutz. Und dafür hat die BaFin in diesem Fall tatsächlich gute Argumente. Sie hat gut recherchiert und präsentiert Zahlen, die belegen, dass CFD-Trading vor allem die Anbieter reich macht:

Die durchschnittliche Verweildauer von Kunden der CFD-Anbieter beträgt etwa sechs Monate. „In dieser Zeit verliert nach Beobachtungen der Bundesanstalt sowie anderer europäischen Aufsichtsbehörden ein Großteil der Privatanleger das von ihnen eingesetzte Kapital. Diese aufsichtlichen Beobachtungen werden durch diverse Studien europäischer Aufsichtsbehörden bestätigt“, so Roegele.

Die BaFin-Direktorin nennt Beispiele: So kommt die Central Bank of Ireland (Other OTC: IRLD - Nachrichten) in ihrer am 23.11.2015 veröffentlichten Studie zum Ergebnis, dass rund 75 % aller aktiven CFD-Kunden ihr Geld verlieren. Die Central Bank of Ireland stellt in der oben genannten Studie insbesondere fest, dass diese CFD-Kunden in den Jahren 2013 und 2014 CFD einen durchschnittlichen Verlust in Höhe von 6.900 Euro gemacht haben.

Die französische Wertpapieraufsichtsbehörde Autorité des marchés financiers (AMF) kommt in ihrer Studie „Study of investment performance of individuals trading in CFDs and forex in France“ vom 13.10.2014 zum Ergebnis, dass 89 % aller aktiven CFD-Kunden ihr Geld verlieren. Die AMF stellt in ihrer Studie fest, dass diese CFD-Kunden in der Zeit von 2009 bis 2013 einen Verlust gemacht haben, wobei sie im Durchschnitt 10.887 Euro verloren haben.

„Aus den aggregierten Verlusten von Kunden speisen sich die Einnahmen von CFD-Anbietern“, schreibt die BaFin.

Die betroffenen Anbieter können zu dem Entwurf der BaFin bis zum 20. Januar 2017 Stellung beziehen. Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen in den Rechtsabteilungen der entsprechenden Broker-Firmen heftige Betriebsamkeit ausbrechen wird. Denn mit der Ankündigung, CFDs zu verbieten, steht schließlich nicht nur ein Finanzinstrument, sondern eine ganze Branche im Feuer.

(MvA)