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Auto beschädigt nach dem Unwetter: Wer kommt für Kosten auf?

Hat ein Auto bei einem Unwetter Schäden erlitten, ist das ein Fall für eine Kaskoversicherung.

Daneben kommt die Teilkasko laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auch für Schäden wie etwa Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung auf.

Manche Versicherungen definieren Sturm zwar erst ab einer gewissen Stärke, meist ab Windstärke 8. Doch in der Praxis gebe es auch darunter in der Regel kaum entsprechende Schäden, so der GDV.

Fotos machen und Schaden melden

Wer Beschädigungen bemerkt, macht am besten Fotos davon, etwa mit dem Handy. Nach der Schadenmeldung bei der Versicherung sprechen Betroffene alles Weitere mit dieser ab - etwa welche Werkstatt die Reparatur übernimmt. Weitere Beschädigungen müssen allerdings auch verhindert werden. So ist beispielsweise eine zerbrochene Scheibe mit Folie abzukleben, damit nicht auch noch Regen ins Auto kommt.

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Sturm und Starkregen: So kommen Autofahrer sicher durch

Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Leistungen einer Teilkasko und deckt unter anderem auch selbst verursachte Schäden ab, auch die Windstärke spielt keine Rolle mehr. Je nach Vertrag und Höhe des Schadens zahlt die Kaskoversicherung die Kosten der Reparatur oder den Neu- oder Wiederbeschaffungswert. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Versicherungsnehmer diese aber immer zahlen.

Bei einer Vollkaskoversicherung wird der Kunde nur nach einem selbst verschuldeten Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

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