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Auswirkungen der Reform der Investmentbesteuerung - Klappe, die Dritte

Die Reform der Investmentsteuer hat ihre Tücken (Symbolbild: Getty Images)
Die Reform der Investmentsteuer hat ihre Tücken (Symbolbild: Getty Images)

Als Vereinfachung gedacht, führt das neue Gesetz zur Investmentbesteuerung zu zahlreichen Fragen. Bereits in zwei Blogs habe ich dazu geschrieben, doch noch immer tauchen neue Tücken auf. Ich habe die aktuellsten in drei Fragen zusammengefasst:

Warum bekomme ich plötzlich Abrechnungen über Thesaurierungen bei ausschüttenden Fonds?

Zum Jahresende wunderten sich einige Anleger über Abrechnungen von Thesaurierungen ihrer ansonsten ausschüttenden Fonds (Thesaurierung bedeutet, dass Erträge im Fonds wiederangelegt werden). Die Möglichkeit zu Thesaurierungen nutzen einige Fondsgesellschaften zur Vorbereitung auf die neuen gesetzlichen Regelungen. Es bedeutet nicht, dass diese Fonds plötzlich die Ausschüttungsart geändert haben.

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Warum hat sich meine Depotbewertung geändert und meine bisherigen Gewinne sind geschmolzen – die Börse lief doch nicht so schlecht?

Zu noch mehr Fragen führte die Umstellung der Einstandswerte in den Depots. Der 31.12.17 war das Datum, an dem für alle Fonds ein fiktiver Verkauf und ebenso fiktiver Neukauf unterstellt wurde. Daher setzen die Banken alle Einstandswerte auf den Kurs vom Jahresende. Jedoch nicht alle gleichzeitig – die Umstellung erfolgt in den ersten Wochen dieses Jahres. So haben Sie derzeit vielleicht einige Fonds, die bereits umgestellt sind, andere noch nicht. Für Aktien und Zertifikate gilt die neue Regelung naturgemäß nicht – dort bleiben somit die „echten“ Einstandswerte. Kurz: Die meisten Depotübersichten geben derzeit überhaupt keine Information zur längerfristigen Rendite und werden auch zukünftig keine gute Übersicht bieten. Wenn dann alle Fonds und ETFs umgestellt sind, dann können Sie zumindest für sich sagen „Fonds/ETFs zeigen die Rendite seit 2018, der Rest die „echte“ Rendite“ seit Kauf“.

Was kann passieren, wenn ich derzeit verkaufe und wieder neu kaufe?

Im schlimmsten Fall saust Ihr Girokonto ins Minus. Sie denken, dass dies doch nicht möglich ist, man kann doch mit dem Depot-Verrechnungskonto meistens nicht ins Minus gehen (Buying Power (positiver Kontostand) begrenzt die Kaufhöhe bei vielen Banken)? Derzeit kann genau das passieren.

Wenn Sie einen Fonds verkaufen, von dem die besagten Daten noch nicht hinterlegt wurden, steigt Ihre Buying Power zwar um den entsprechenden Verkaufserlös. Die Gutschrift erfolgt jedoch erst, nachdem die notwendigen Daten gemeldet wurden und auch dann werden sie dem Konto wertmäßig gutgeschrieben. Es könnte also sein, dass Sie sich einen saftigen Überziehungszins einhandeln – ganz ohne es zu wollen.

Sie merken es schon, bislang ist von Vereinfachung wenig zu spüren. Passen Sie gut auf, dass Sie in keine Falle treten.

Ihre
Stefanie Kühn