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Ausnahmen von Quarantänepflicht in Kanzleramt und Ministerien

BERLIN (dpa-AFX) - Das Kanzleramt und eine Reihe von Bundesministerien nutzen eine Berliner Sonderregelung, die Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten von der Quarantänepflicht befreit. Ein Test auf das Coronavirus ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben und wird auch nicht von jedem Haus vor der Rückkehr ins Büro verlangt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Kanzleramt und Ministerien ergab. Die Klausel wird wie vorgesehen offenbar nur in Ausnahmefällen genutzt - allerdings beantworteten nicht alle Ministerien Fragen dazu.

Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen in einem ausländischen Risikogebiet waren, müssen sich nach der Rückkehr beim Gesundheitsamt melden und für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Vermeiden lässt sich diese normalerweise nur mit einem aktuellen negativen Coronavirus-Test. Die Berliner Infektionsschutzverordnung sieht zudem Ausnahmen etwa für Piloten, Berufskraftfahrer und Kapitäne vor, die sich nur kurz in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Von der Quarantänepflicht können sich in Berlin aber auch Abgeordnete, Diplomaten oder andere Mitarbeiter von Bundesministerien befreien lassen. Denn Menschen, "deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen" nötig ist können ausgenommen werden. Der Dienstherr oder Arbeitgeber muss bescheinigen, dass das nötig ist.

Das Kanzleramt machte von der Klausel, die von der Quarantäne befreit, mit Stand Mittwoch nach Angaben eines Regierungssprechers fünf Mal Gebrauch und schreibt keinen Test vor. Zudem greifen mehrere Bundesministerien darauf zurück, teils ebenfalls ohne Testpflicht. Besonders strikte Vorkehrungen für Rückkehrer aus Risikogebieten gelten hingegen im Finanz-, Innen- und Verteidigungsministerium sowie im Arbeitsministerium. Das Familienministerium nutzt die Ausnahmeklausel nicht, das Umweltministerium bislang ebenso wenig.