Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 42 Minuten
  • Nikkei 225

    39.071,44
    +454,34 (+1,18%)
     
  • Dow Jones 30

    39.671,04
    -201,95 (-0,51%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.111,95
    -365,09 (-0,57%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.512,50
    -13,92 (-0,91%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.801,54
    -31,08 (-0,18%)
     
  • S&P 500

    5.307,01
    -14,40 (-0,27%)
     

Arbeitsgericht klärt: Welche Daten müssen Arbeitgeber herausgeben?

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich an diesem Dienstag (11.00 Uhr) mit Auskunftsansprüchen von Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern. In dem Fall aus Niedersachsen geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung eine Kopie seines gesamten dienstlichen E-Mail-Verkehrs verlangen kann. Der Kläger, ein Wirtschaftsjurist, will nicht nur eine Kopie der Mails, die er selbst geschrieben oder erhalten hat, sondern auch derer, in denen er persönlich erwähnt wurde.

Nach seiner Kündigung 2019 verlangte der Kläger nach Angaben des Gerichts Auskunft über seine personenbezogenen Daten. Die erste Instanz wies seine Klage ab, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab ihr nur in Teilen statt. Es bestätigte den Anspruch des Klägers auf Kopien seiner personenbezogenen Daten, einen Anspruch auf den vollständigen E-Mail-Verkehr verneinte es jedoch.