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Arbeitgeber kritisieren Pläne zur Erfassung der Arbeitszeit

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nach Gerichtsurteilen eine Reform des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. Jetzt liegt ein Entwurf vor, der Auswirkungen für Millionen von Beschäftigten hätte.

Büros
Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. (Bild: dpa)

Laut dem Gesetzentwurf soll der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung soll aber auch durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten erfolgen können, zum Beispiel einen Vorgesetzten. Der Arbeitgeber soll die Beschäftigten zudem auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.

Die Tarifpartner sollen Ausnahmen vereinbaren können. Sie sollen von der elektronischen Form der täglichen Arbeitszeiterfassung abweichen und eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen können. Die Aufzeichnung soll zudem auch an einem anderen Tag erfolgen können, spätestens aber bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages.

Bei dem "Wie" der Arbeitszeitaufzeichnung sind noch viele Fragen offen

Das Arbeitsministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten.

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Nach der BAG-Entscheidung sei das Urteil des EuGH ab sofort von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten, heißt es im Gesetzentwurf. Das BAG habe die Frage des "Ob" der Arbeitszeitaufzeichnung entschieden. Bezüglich des "Wie" bestünden jedoch weiterhin Unsicherheiten. Es sei nun Aufgabe des Gesetzgebers, diese Unsicherheiten zu klären. Nach dem Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.

Kritik vom Arbeitgeberpräsident und der Union

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisiert die Pläne. "Der Arbeitszeitentwurf aus dem Arbeitsministerium ist leider kein Modell von Morgen", sagte Dulger am Mittwoch. Kritik kam auch aus der Union.

Dulger sagte, die Tarifvertragsparteien hätten in den letzten Jahren für eine neue, offenere Arbeitszeitkultur gekämpft und große Fortschritte erzielt. "Arbeitszeit kann dadurch vielfältig ausgestaltet werden. Dort, wo es betrieblich möglich ist, wird das auch heute schon gelebt. In vielen Branchen kann mit Instrumenten wie Arbeitszeitkonten und einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung die Arbeitszeit flexibel verteilt werden." Das Arbeitszeitgesetz solle diese tarifliche Ausgestaltung unterstützen, forderte Dulger. Zudem müsse die vertragliche Vertrauensarbeitszeit unbedingt geschützt werden. Ohne diese Möglichkeit sei auch mobiles Arbeiten nicht denkbar.

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) sagte, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wolle Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung offenbar gängeln. "Seine Pläne verengen gerade bei der Vertrauensarbeitszeit Spielräume, die besonders in der heutigen Zeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewünscht und gebraucht werden."

Im Entwurf des Ministeriums heißt es, die Möglichkeit der "Vertrauensarbeitszeit" solle durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Damit gemeint ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet.

"Die Arbeitszeiten der Beschäftigten ufern immer mehr aus"

Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, nannte den Entwurf einen "Gruselkatalog" an Bürokratie, Widersprüchlichkeiten und Fortschrittsverweigerung. Dagegen sagte die Linke-Arbeitspolitikerin Susanne Ferschl, Arbeitszeiterfassung sei ein wirksames Instrument für den Gesundheitsschutz und gegen Lohnraub. Deswegen dürfe es keine Ausnahmen geben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeiten im vergangenen September als lange überfällig bezeichnet. "Die Arbeitszeiten der Beschäftigten ufern immer mehr aus, die Zahl der geleisteten Überstunden bleibt seit Jahren auf besorgniserregend hohem Niveau", hatte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel gesagt. Arbeitszeiterfassung sei kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Grundbedingung, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.

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