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Anwalt Krause: „Es ist realistisch, dass die Autohersteller den vollen Kaufpreis erstatten müssen“

Daimler könnte im Abgasskandal eine Sammelklage drohen. Im Interview spricht der Anwalt des Pilotklägers, warum das Thema vor den Europäischen Gerichtshof gehen könnte.

Der Anwalt Thorsten Krause vertritt den Pilotkläger vor dem Landgericht Stuttgart. Sein Fall und 20 andere Klagen sollen bald in Luxemburg entschieden werden. Krause erklärt die Hintergründe.

Das Landgericht Stuttgart hat 21 Klagen gegen Daimler gebündelt und angekündigt, sie dem EuGH vorzulegen. Warum?
Vom Dieselskandal betroffene Kunden wissen im Grunde immer noch nicht, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben oder nicht. Landgerichte aber auch Oberlandesgerichte urteilen auch bei gleichen Sachverhalten teils sehr unterschiedlich. Selbst bei eigentlich „klaren“ Verfahren gegen Volkswagen sind die Urteile nicht einheitlich. Mit dem gleichen Fall können Kläger am selben Landgericht haushoch gewinnen oder verlieren, je nach entscheidendem Richter. Der Richter in Stuttgart will nun endlich für Rechtssicherheit sorgen. Deshalb sollen die grundlegenden Rechtsfragen in Luxemburg entschieden werden.

Worum geht es konkret?
Daimler und die anderen Autohersteller wehren Ansprüche vor allem mit dem Argument ab, dass die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Aus ihrer Sicht kam es nur darauf an. Die Richter will nun den EuGH klären lassen, ob die Grenzwerte nicht auch im realen Betrieb – also auf der Straße – eingehalten werden müssen.

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Können das nicht nationale Gerichte klären, wie das in den allermeisten Fällen geschieht?
Es geht um die Interpretation einer EU-Verordnung, insofern macht eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof Sinn. Eine Grundsatzentscheidung hätte Wirkung über weit über den Einzelfall hinaus.

Geht es also nicht nur um Daimler, sondern auch um andere Autobauer?
Richtig. Wenn der EuGH entscheiden sollte, dass die Grenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße gelten, wäre das ein Durchbruch auch für Dieselkäufer anderer Marken. Nicht nur bei Daimler oder VW überschreiten die Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb die auf dem Teststand teils um ein Vielfaches. Die Chancen auf Schadensersatz würden sich deutlich erhöhen.

Daimler argumentiert außerdem, die Abgasreinigung in einem bestimmten Temperaturbereich aus technischen Gründen abschalten zu müssen, ansonsten würde der Motor Schaden nehmen. Ist das aus Ihrer Sicht nachvollziehbar?
Nein, weil Daimler die aus ihrer Sicht „normalen“ Temperaturen viel zu eng definiert hat. Teilweise wurde die Abgasreinigung schon bei Temperaturen um zehn Grad reduziert. Da ist völlig unrealistisch, dass diese Temperaturunterschiede bei der Abgasreinigung wirklich eine Auswirkung haben. Und auch die „Probleme“, die mit der Abschaltung vermieden werden sollen, treten auch bei Außentemperaturen von 20 bis 30 Grad Celsius auf. Aber auch diese Frage soll der EuGH beantworten.

Selbst bei einem Erfolg vor dem EuGH könnten Kläger am Ende mit leeren Händen dastehen, weil vom Schadensersatz eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird.
Die Gefahr besteht. Wir sehen aber eine Chance, dass eine solche Nutzungsentschädigung nicht angerechnet wird. Es geht um Betrug und deshalb ist es realistisch, dass die Autohersteller den vollen Kaufpreis erstatten müssen. Der Richter am Landgericht Stuttgart vertritt übrigens die Auffassung, dass die Fahrzeugerwerber nach deutschem Recht keinen Nutzungsersatz schulden. Auch diese Frage soll dem EuGH zur Klärung vorgelegt werden. Wir haben darauf hingewiesen, dass der Richter die Vorlage als Eilvorlage einreichen soll. Das würde die Sache beschleunigen.

Herr Krause, vielen Dank für das Gespräch.