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Angeklagter VW-Ingenieur: Scheitern mit US-Diesel war nicht erlaubt

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Betrugsprozess zur VW <DE0007664039>-Dieselaffäre hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig mit ihrer Befragung der angeklagten Ex-Manager begonnen. Das Ziel von eher allgemeinen Fragen zum Start sei ein besseres Verständnis der Arbeitsabläufe beim Autobauer, sagte der Vorsitzender Richter Christian Schütz am Donnerstag. Vier früheren Führungskräften von Volkswagen <DE0007664039> wird in dem Strafverfahren unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit manipulierter Software in Millionen Autos vorgeworfen (Az.: 6 KLs 23/19).

Richter Schütz ließ sich von dem angeklagten Ingenieur vor allem die Probleme rund um das Projekt "US 07" schildern, mit dem VW einen "sauberen Diesel" auf den US-Markt bringen wollte. Zur Situation mit schlechten Emissionswerten im Jahr 2006 sagte der Experte für Abgasnachbehandlung: "Ein Scheitern an der Stelle war nicht erlaubt." Über eine Einführung einer Umschaltfunktion habe er nie aber mit einem Vorgesetzten gesprochen.

In seiner Einlassung im September hatte der Abgastechnik-Ingenieur eigene Fehler eingeräumt, vor allem habe er es versäumt, "rechtzeitig aus diesem Projekt auszusteigen". Die Hauptverantwortung für die mutmaßlich jahrelange Vertuschung hatte er jedoch dem Topmanagement um Ex-Konzernchef Martin Winterkorn zugeschrieben. Dieser sitzt allerdings weiterhin nicht mit auf der Anklagebank in der Braunschweiger Stadthalle. Der Verfahrenskomplex gegen den 74-Jährigen bleibt wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt.

"Dieselgate" war im September 2015 aufgeflogen, als die US-Umweltbehörde EPA über Manipulationen bei Abgastests von Dieselautos informierte. Wenige Tage später trat Konzernchef Winterkorn zurück, beteuerte aber gleichzeitig, sich "keines Fehlverhaltens bewusst" zu sein. Für den großen VW-Dieselprozess sind mehr als 130 Verhandlungstage bis in den Sommer 2023 geplant.