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Alltagsfrage: Muss man geöffnete Waren auch kaufen?

Einmal kurz am Shampoo schnuppern, die Folie des Buches entfernen, um die Schriftgröße zu checken, den Stoff des verpackten T-Shirts anfassen oder testen, ob der verpackte Käse wirklich nicht den gesamten Kühlschrank vollstinken würde – darf man das?

Die Farbe des Lippenstifts checken oder am Shampoo schnuppern – wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte immer einen Verkäufer fragen. (Symbolbild: Getty Images)
Die Farbe des Lippenstifts checken oder am Shampoo schnuppern – wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte immer einen Verkäufer fragen. (Symbolbild: Getty Images)

Es gibt weder ein generelles Recht, verpackte Waren vor dem Kauf zu öffnen noch ein Verbot, diese ganz genau in Augenschein zu nehmen. Tatsächlich hängt es immer vom Einzelfall und vor allem dem Produkt ab. Die Grundregel ist folgende: Wird der betreffende Artikel nicht entwertet und lässt sich auch nach dem Öffnen noch an andere Kunden verkaufen, ist nichts dagegen einzuwenden.

Lebensmittel sind ein klarer Fall

Bei Lebensmitteln ist die Lage ziemlich eindeutig. Ein einmal ausgepackter Käse im Supermarkt wird sich ebenso wenig noch verkaufen lassen wie eine Milch, die schon geöffnet wurde oder eine Packung mit Wurst. Wer das macht, kann vom Händler dazu verpflichtet werden, die Nahrungsmittel auch wirklich zu kaufen.

Wie sieht es mit Kosmetika aus?

Bei kosmetischen Produkten ist der Fall nicht ganz so klar wie bei den Nahrungsmitteln. Hygiene-Artikel wie zum Beispiel Zahnbürsten oder medizinische Artikel wie Verbandsmaterial müssen versiegelt sein, um sie verkaufen zu können.

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Alltagsfrage: Entstehen aus abgekochtem Wasser schönere Eiswürfel?

Einen Cremetiegel, in dem man einen Fingerabdruck sieht, wird auch niemand mehr in seinen Einkaufskorb packen, genauso wie einen Deoroller, der benutzt aussieht. Zu den Hygieneartikeln gehören auch In-Ear-Kopfhörer, die man nach der Öffnung der Verpackung ebenso bezahlen muss. Theoretisch spricht nichts dagegen, für eine Schnupperprobe den Deckel eines Shampoos oder ähnlichem zu öffnen. Zumindest, solange man dafür keine Versiegelung oder einen Klebestreifen beschädigt.

Kleidung und Bücher

Bei T-Shirts, Hosen, Jacken oder auch Strumpfhosen darf man Verpackungen dagegen öffnen, um das Kleidungsstück anzuprobieren. Auch, wenn man es dann nicht kauft, ist es in seinem Wert nicht gemindert.

Alltagsfrage: Stimmt die 3-Sekunden-Regel?

Dasselbe gilt bei Büchern, CDs, DVDs oder Blu-rays. Allerdings ist es hier wie auch in den anderen Fällen manchmal höflicher, im Zweifel einen Verkäufer anzusprechen und ihn die Verpackung entfernen zu lassen.

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