Air Berlin streicht Flüge: Das müssen Passagiere jetzt wissen
Nachdem die insolvente Air Berlin gestern das Ende ihres Karibik-Flugprogramms bekanntgegeben hat, bleiben heute laut „Bild“-Zeitung fast alle ihrer Flugzeuge am Boden. 250 Mitarbeiter sollen sich nach abgebrochenen Verhandlungen zum Übergang von 1200 Piloten auf den potenziellen neuen Käufer krank gemeldet haben. Lesen Sie hier, was Sie jetzt wissen müssen.
Laut Air Berlin sollten Fluggäste den Status ihres Fluges prüfen, bevor sie zum Flughafen aufbrächen. Sofern sie von den Streichungen betroffen seien, würde ihnen die „bestmögliche Reisealternative“ angeboten werden. Sie sollten davon Abstand nehmen, trotzdem zum Flughafen zu kommen und sich stattdessen an eine Service-Hotline wenden.
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Eventuelle Mehrkosten könnten per Beschwerde-Formular geltend gemacht werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät Fluggästen dringend dazu, bei einer Annullierung eines Air-Berlin-Fluges auf einer Umbuchung zu bestehen und sich nicht überstürzt einen Ersatzflug oder ein Hotel zur Überbrückung zu buchen. Wer kann, solle außerdem darauf verzichten, sein Gepäck aufzugeben. Wird ein Koffer nämlich beschädigt oder wird gleich ganz verloren, kommt die insolvente Airline nicht mehr für den Schaden auf.
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Normalerweise sind Fluggesellschaften nach der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, bei der Annullierung eines Fluges eine Ausgleichsleistung zu erbringen – üblich sind Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro.
Per Website wird den Air-Berlin-Kunden aber seit Wochen mitgeteilt, dass die Airline keine Tickets mehr erstattet, die vor dem 15. August ausgestellt wurden. Während des Insolvenzverfahrens könnten die Kunden komplett auf den im Voraus bezahlten Kosten sitzen bleiben. Kunden dagegen, die ihre mit Ankündigung gestrichenen Flüge erst seit dem Insolvenzantrag am 15. August gebucht haben, bekommen den Kaufpreis laut Air Berlin erstattet.