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Abschiedsgeschenk kommt Berliner Lehrerin teuer zu stehen

Abschiedsgeschenk kommt Lehrerin teuer zu stehen (Bild: dpa).
Abschiedsgeschenk kommt Lehrerin teuer zu stehen (Bild: dpa).

Eine Berliner Lehrerin, die von ihrem Abiturkurs ein Abschiedsgeschenk erhalten hat, muss nun eine saftige Strafe zahlen. Der Grund: Die 30 Schüler ihres Kurses hätten insesamt nicht mehr als 10 Euro ausgeben dürfen.

Eigentlich wollte der Berliner Abiturkurs seiner Lehrerin etwas Gutes tun: Mit einem 200-Euro-Geschenk wollten sich die Schüler bei ihrer Lehrerin bedanken. Die gut gemeinte Geste wird für die Lehrerin nun jedoch richtig teuer.

Nachdem sie ein Vater angezeigt hatte, musste die Lehrerin 4000 Euro Strafe zahlen, damit die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, wie der "Tagesspiegel" berichtet.

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Offenbar war weder den Schülern noch der Lehrerin bekannt, dass Berliner Schüler insgesamt höchstens zehn Euro ausgeben dürfen, wenn sie einer Lehrkraft ein Geschenk machen möchten. Die Regelung soll verhindern, dass Schüler oder auch Eltern Lehrer mit großzügigen Präsenten bestechen.

Im aktuellen Fall hätte der Kurs, bestehend aus rund 30 Schülern, also nicht mehr als etwa 30 Cent pro Schüler zum Gemeinschaftsgeschenk beisteuern dürfen. Damit solle verhindert werden, dass Schüler oder Eltern auf Lehrer durch Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile Einfluss nehmen.

In der entsprechenden Vorschrift für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus dem Jahre 2013 - die nach dem Fall für Pädagogen präzisiert worden ist - heißt es laut "Tagesspiegel", dass "eine Aufmerksamkeit einzelner Bürger, 'mit der der Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck gebracht werden soll', bis zu einem Wert von insgesamt 10 Euro zulässig sei". Dies gelte demnach auch für Geschenke von Eltern oder Schülerinnen oder Schülern, die damit im eigenen Namen oder im Namen einer Gruppe oder Klasse Dank zum Ausdruck bringen wollen.

Genaueres zur Art des Präsents und zum Verhältnis des Kindes des Klägers zu der Frau ist laut „Tagesspiegel“ demnach nicht bekannt.