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Weniger Steuern dank der Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte

Im Falle einer Kündigung wird häufig eine Abfindung gezahlt. Jedoch muss diese voll versteuert werden. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Versteuerung der Abfindung und der Fünftelregelung wissen müssen.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Damit wird der Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust und vor allem für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigt.

Hat man immer einen Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie vor allem im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht nicht. Somit ist auch die Höhe einer möglichen Zahlung nicht konkret geregelt. Im Allgemeinen gilt ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr im Unternehmen als angemessen.

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Muss die Abfindung versteuert werden?

Eine Abfindung ist nicht steuerfrei. Seit 2006 gilt, dass eine Abfindung komplett versteuert werden muss, da sie als außerordentliche Einkunft gewertet wird. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) müssen Sie darauf aber nicht zahlen.

Durch den Anstieg des außerordentlichen Einkommens, erhöht sich auch der persönliche Steuersatz. Das kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken.

Gibt es Möglichkeiten Steuern bei der Abfindung zu sparen?

Ja. Mit der sogenannten Fünftelregelung gibt es eine Möglichkeit, die Höhe der Steuer etwas abzumildern. Dabei wird die volle Summe versteuert, jedoch wirkt sich nur ein Fünftel auf den Steuersatz aus. Von der Fünftelregelung profitieren vor allem Personen mit einer hohen Differenz zwischen Abfindung und zu versteuerndem Einkommen.

Was ist die Fünftelregelung

Mit der sogenannten Fünftelregelung werden außerordentliche Einkommen im deutschen Steuerrecht begünstigt. Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden.

Wie wird die Fünftelregelung berechnet?

  1. Im ersten Schritt wird die Steuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen berechnet.

  2. Dann wird ein Fünftel der Abfindung dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert und erneut die Steuer berechnet.

  3. Die Differenz beider Berechnungen entspricht nun der Steuer für ein Fünftel der Abfindung. Das Fünffache dieser Differenz bildet also die Steuer für die gesamte Abfindung.

Beispiel für die Anwendung der Fünftelreglung

Herr Müller, ein lediger Angestellter, hat im Jahre 2020 ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro und erhält eine Abfindung in Höhe von 60.000 Euro.

1.

Einkommensteuer für 40.000

8.452

2.

Einkommensteuer für 52.000
(40.000 + 1/5 der Abfindung)

12.930

3.

Differenz der Steuerbeträge

4.477

4.

Steuer für Abfindung
(5 × 4.477)

22.385 *)

*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer

Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?

Der Arbeitgeber ist in der Regel dazu verpflichtet, die Fünftelregelung bei der Zahlung von Abfindungen anzuwenden. In Sonderfällen kann es jedoch sein, dass sich eine sogenannte Zusammenballung der Einkommen durch die Abfindung nur im Zusammenhang mit anderen, dem Arbeitgeber nicht bekannten Einkünften des Arbeitnehmers ergibt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die Anwendung der Fünftelregelung beantragen.

Unabhängig davon, ob Sie die Steuerbegünstigung erhalten haben oder nicht, müssen Sie die Abfindung gesondert auf dem entsprechenden Formular der Steuererklärung eintragen.
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