Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.779,16
    +849,83 (+1,44%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.347,50
    -49,03 (-3,51%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

84-jährige Eheleute wollen Sofort-Impfung - Gericht lehnt Antrag ab

GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - 84-jährige Eheleute aus Essen sind vor Gericht mit ihrem Eilantrag gescheitert, unverzüglich eine Corona-Impfung zu bekommen. Wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Montag mitteilte, hatte das Ehepaar argumentiert, dass Über-80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien. Es sei aus daher rechtswidrig, dass in Essen - wie in ganz NRW - zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft würden; inklusive derjenigen, die noch nicht 80 sind.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Antragsteller auf die Öffnung des Impfzentrums und die Freischaltung der Telefonnummer für die Terminvergabe warten müssen (Az. 20 L 1812/20). Es sei keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass die Pflegeheime als erste dran sind. Das Schutzbedürfnis sei dort ungleich höher. Dies entspreche den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Über-80-jährigen, die noch in häuslicher Umgebung wohnten, seien deutlich weniger Kontakten ausgesetzt als Heimbewohner.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.