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Die 1000-Meter-Regel bremst den Windkraft-Ausbau

Eine Studie zeigt: Der geplante Mindestabstand für Windräder würde den Ausbau der Windkraft bremsen, aber nicht für mehr Akzeptanz sorgen.

Die Grundsatzentscheidung traf die Große Koalition im vergangenen Jahr, um die Details wird seitdem gerungen: Windräder sollen künftig bundeseinheitlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung haben. Das soll sicherstellen, dass die Akzeptanz für die Windkraft nicht leidet.

Die Branche kritisiert die Pläne. Neue Argumente liefert eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Das Fazit: Ein bundeseinheitlicher Mindestabstand, wie er in der Großen Koalition diskutiert wird, sei kontraproduktiv. „Eine pauschale Abstandsregelung würde die zur Verfügung stehenden Flächen drastisch beschneiden und dem aus Klimaschutzgründen dringend erforderlichen Ausbau der Windkraft im Wege stehen“, sagte Jan Stede, einer der Autoren der Studie.

Auch das Argument, dass der Mindestabstand zu weniger Protesten gegen Neubauten führt, lässt Stede nicht gelten: „Es gibt keinen Beleg dafür, dass die Akzeptanz mit wachsendem Abstand zum Windrad steigt“, sagte der DIW-Forscher.

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Stede und sein Co-Autor Nils May haben für die Studie den Ende 2014 eingeführten Mindestabstand für Windräder in Bayern untersucht. „Der Windkraftausbau in Bayern ist 2015 deutlich stärker zurückgegangen als in allen anderen Bundesländern“, sagt Stede. Die Untersuchung zeige, dass die Abstandsregelung der Grund für den Rückgang sei. „Die Behauptung, andere Faktoren seien dafür ausschlaggebend, ist falsch.“

Den Berechnungen der Autoren zufolge könnte eine bundeseinheitliche Mindestabstandsregel die verfügbare Fläche für Windräder um bis zu 47 Prozent reduzieren. Dabei gibt es aus Sicht von May und Stede einen Weg, die Zustimmung zur Windkraft zu stärken: Die Kommunen sollen mehr von den Einnahmen erhalten. „Aus unserer Sicht sind Modelle zu bevorzugen, bei denen die Haushalte der Standortgemeinden profitieren.“

Die Branche begrüßt solche Überlegungen. „Die Beteiligung von Bürgern und Kommunen bleibt ein essentieller Baustein, um die dezentrale Energiewirtschaft der Zukunft umzusetzen“, hatte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie, kürzlich gesagt. In den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es entsprechende Regelungen bereits.

Derzeit ist allerdings nicht erkennbar, dass sich die Politik zu bundeseinheitlichen Beteiligungsmodellen oder einer Konkretisierung der Abstandsregeln durchringt. Eine von den Ministerpräsidenten der Länder initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist bislang noch nicht einmal einberufen worden.

In der SPD-Bundestagsfraktion mehren sich die Stimmen, die fordern, auf einen bundeseinheitlichen Mindestabstand einfach ganz zu verzichten. „Wir brauchen diese Regelung nicht. Da bin ich sogar ausnahmsweise mal mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder einer Meinung“, sagte Johann Saathoff, energiepolitischer Koordinator der SPD-Fraktion, dem Handelsblatt.

Es dürfe auch kein Junktim zwischen dem Mindestabstand für die Windkraft und anderen noch zu klärenden energiepolitischen Fragen geben, forderte Saathoff.