Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.818,41
    +86,48 (+0,15%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.316,80
    +39,83 (+3,12%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

Reiseversicherungen – Absprache ist das A und O

Reiseversicherungen sind wichtig (Bild: thinkstock)
Reiseversicherungen sind wichtig (Bild: thinkstock)

Wer eine Reiseversicherung abschließt, sollte sich genau informieren, welche Leistungen die Versicherung abdeckt. Im Schadensfall ist es wichtig, möglichst schnell den Versicherer zu kontaktieren, um Absprachen zu treffen. Durch Entscheidungen auf eigene Faust können Sie schnell auf den Kosten sitzen bleiben. Finanztest erklärt in der aktuellen Ausgabe, auf was es ankommt und gibt Tipps für die reibungslose Abwicklung im Ernstfall.

Ein prall gefüllter Koffer wurde ihr zum Verhängnis: Fäty Gorselewski hatte sich gleich bei der Ankunft am Flughafen in Kairo eine Rückenverletzung zugezogen. Dort hatte Sie sich mit einem sehr schweren Koffer verhoben. Ein verletzter Rückenwirbel war das Ergebnis. Doch neben den ohnehin sehr schmerzhaften gesundheitlichen Problemen, sind auch die Verhandlungen mit der Reiseversicherung eine echte Tortur, wie Finanztest in der aktuellen Ausgabe berichtet.

Gorselewski hatte den Fehler gemacht, sich nicht mit der Versicherung über die Behandlung am Urlaubsort und den Rücktransport nach Deutschland abzusprechen. Die Versicherte hatte den Rückflug mehrfach verschoben und selbst organisiert. Zudem war der 70 Tage geltende Versicherungsschutz längst abgelaufen.  Auch Nachweise konnte sie der Versicherung nicht ausreichend beibringen. Trotzdem erklärte sich ihr Versicherer bereit, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Die 63-Jährige will jedoch noch nicht aufgeben und hofft darauf, dass die Kasse doch noch die kompletten Kosten übernimmt.

So gehen Sie richtig vor
All der Ärger hätte sich vermeiden lassen, wenn sich die Kairo-Urlauberin mit ihrer Kasse besser abgesprochen hätte. „Im Schadensfall sollten Sie so schnell wie möglich den Reiseversicherer über seine Notrufnummer kontaktieren. Nicht wundern: Es kann sich durchaus ein externer Dienstleister melden“, so die Experten von Finanztest. Sollte ein Rücktransport nötig sein, sollten Sie den ebenfalls mit der Auslands-Reisekrankenversicherung abstimmen.

Zu Problemen könne es kommen, wenn im Vertrag stehe, dass nur „medizinisch notwendige“ Transporte gestattet werden, so Finanztest weiter. Denn dann wird nur zurück transportiert, wenn die Behandlung im Ausland unmöglich oder zu teuer wäre. Bessere Verträge lassen dagegen „medizinisch sinnvolle“ Rücktransporte zu.

Darüber hinaus ist es wichtig, alle Belege gut aufzuheben, etwa dann, wenn ambulante Behandlungen vor Ort bar bezahlt werden müssen. Achten Sie darauf, dass auf den Belegen Name, Diagnose, Therapie, Behandlungszeitraum und Arzneimittel vermerkt sind.

Das ist wichtig, wenn Sie von der Reise zurücktreten
Wer schon vor Reiseantritt krank wird und die Rücktrittsversicherung in Anspruch nehmen will, muss ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. In manchen Fällen verlangt die Versicherung zusätzlich, dass der behandelte Arzt einen Fragebogen ausfüllt. Geht aus dem hervor, dass Sie schon im Vorfeld krank waren oder es sich um ein chronisches Leiden handelt, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.

Lesen Sie auch: Versicherungs-Check – was Sie wirklich brauchen

Im Zweifel zur Schlichtungsstelle
Kommt es zu Unstimmigkeiten und die Kasse zahlt nicht, können Sie sich Hilfe bei dem Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung holen. Das ist eine Schlichtungsstelle, die Versicherten kostenlos zur Verfügung steht. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: www.pkv-ombudsmann.de. Gibt es Probleme mit der Reiserücktrittsversicherung steht Ihnen der Versicherungsombudsmann e.V. beratend zur Seite (www.versicherungsombudsmann.de).

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Reiseversicherungen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

Sehen Sie hier ein Video zum Discouterurlaub: