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    Vorsicht, Kündigung! Was man sich am Arbeitsplatz nicht erlauben darf

    Surfen im Internet oder Getränkebons einstecken - was bringt mich an meinem Arbeitsplatz in Teufels Küche? Mitarbeiter und Angestellte sind sich oft gar nicht bewusst, wann sie sich auf gefährliches Glatteis begeben könnten. Rechtsanwalt Dr. Peter Grimm erklärt im Gespräch mit Yahoo! Finanzen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihren Job behalten wollen.

    Zunächst einmal die gute Nachricht: Generell kann Ihnen wegen eines Fehlverhaltens in der Arbeit so schnell keine Kündigung ins Haus flattern. Denn: In Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt (das sind in der Regel Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern), ist zunächst fast immer eine Abmahnung oder Ermahnung erforderlich, bevor ein Mitarbeiter wegen eines Fehlverhaltens einfach gekündigt werden kann. Durch das Abmahnungsschreiben ist der Arbeitnehmer also „gewarnt", wie Grimm von der Kanzlei „Wiese Meiser Grimm Schlichting" im Gespräch mit Yahoo! Finanzen erklärt.

    Anders verhält es sich in sogenannten Kleinbetrieben oder wenn das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate besteht. Dann kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch ohne die vorherige Abmahnung kündigen, so Grimm. Als Beispiel nennt er wiederholtes Zuspätkommen, eine verspätete oder unvollständige Krankmeldung oder auch Verstöße gegen ein Alkoholverbot im Betrieb. Übrigens kann auch das Verhalten eines Mitarbeiters während seiner Freizeit durchaus zu einer Kündigung führen. Als konkretes Beispiel nennt Grimm den Fall eines Arbeitnehmers, der in seiner Freizeit einen Drogenhandel aufgezogen hat.

    Kündigung bei Krankheit

    Ein weit verbreiteter Irrglaube lautet: Solange ich krankgeschrieben bin, kann mir nicht gekündigt werden. „Das ist ganz falsch. Natürlich kann auch während einer Erkrankung gekündigt werden", so Grimm, „unter Umständen kann sogar wegen einer Erkrankung gekündigt werden". Beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum länger als sechs Wochen pro Jahr erkrankt ist und nicht abzusehen ist, dass sich dies  ändern wird.

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    Unter Umständen sei eine Kündigung auch möglich, wenn ein Arbeitnehmer aus religiösen oder Glaubensgründen eine bestimmte Arbeit nicht ausüben möchte. „Diese Situation kann sich beispielsweise ergeben, wenn sich ein Mitarbeiter in einem Supermarkt aus religiösen Gründen weigert, Regale mit Alkohol aufzufüllen oder Alkohol zu verkaufen." Eine Kündigung käme aber nur dann in Betracht, wenn dem Mitarbeiter keine andere Beschäftigung angeboten werden kann.

    Achtung, Internetfalle!

    Auch in die Internetfalle sollten Sie nicht tappen. Das Surfen gehört zwar für viele zum Büroalltag dazu. Wenn der Arbeitgeber aber verbietet, während der Arbeitszeit privat im Internet zu surfen, kommt ebenfalls eine Kündigung in Betracht, so Grimm - „insbesondere wenn er dann noch Dateien oder sogar Viren herunterlädt."

    Ob man bei Meinungsverschiedenheiten vorschnell rechtliche Schritte gegen seinen Arbeitgeber einleitet, sollte man sich im Zweifelsfall genau überlegen. Denn: „Auch eine unberechtigte Strafanzeige gegen den Arbeitgeber kann zu einer Kündigung führen."

    Laut Grimm haben allerdings auch Arbeitgeber oft falsche Vorstellungen von ihren Rechten. Einige Chefs seien tatsächlich der Meinung, sie könnten eine Kündigung aussprechen mit der Begründung: „Dieser Arbeitnehmer passt einfach nicht in meinen Betrieb" oder sogar „Ich will den Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin hier nicht mehr sehen." Hier komme es "oft zu einem unangenehmen Erwachen des Arbeitgebers, weil das natürlich keine Grundlage für eine rechtmäßige Kündigung ist", so Grimm.

    Aktuelle Entwicklungen: Die "Emmely-Entscheidung"

    Für große Aufmerksamkeit hat in den vergangenen Jahren die Rechtsprechung bei der Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Gegenstände gesorgt - Stichwort Bulette. Bisher hatten Gerichte in derartigen Fällen laut Grimm strikt entschieden, dass selbst der Diebstahl eines sehr geringwertigen Gegenstandes (klassisches Beispiel: ein Mitarbeiter in einer Bäckerei entwendet ein Kuchenstück) schon zu einer fristlosen Kündigung führen kann.

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    Allerdings sei seit einiger Zeit eine Entwicklung zu beobachten, wonach die Gerichte weniger streng urteilen, sondern stets wiederholen, es komme auf den Einzelfall an. Als Auslöser nennt Grimm die sogenannte „Emmely"-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. In dem Fall wurde einer Mitarbeiterin, die seit 30 Jahren in einem Supermarkt an der Kasse tätig war, vorgeworfen, zwei Pfandbons im Wert von ca. 3 Euro unterschlagen zu haben. „Hierbei handelte es sich wohl um die erste Pflichtverletzung der Mitarbeiterin seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses", so Grimm. „Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Fall entschieden, dass die Mitarbeiterin durch langjährige beanstandungsfreie Tätigkeit ein Vertrauenskonto aufgebaut hatte, das es dem Arbeitgeber unmöglich machte, bei der ersten Pflichtverletzung zu kündigen."

    Kündigungsgrund: mangelnde Deutschkenntnisse

    Seit Kurzem ebenfalls in der Top-Ten der Kündigungsgründe: die deutsche Sprache. In den vergangenen Jahren gab es vor Gericht wiederholt Fälle, in denen Arbeitnehmer, die nicht oder nur sehr schlecht Deutsch sprachen, vom Arbeitgeber angewiesen wurden, nunmehr die deutsche Sprache zu lernen. Dies sei teilweise selbst dann geschehen, wenn die Mitarbeiter schon längere Zeit bei dem Arbeitgeber angestellt waren. Die Arbeitgeber hätten sogar angeboten, Deutschkurse zu bezahlen. Hintergrund war meistens, dass sich die Anforderungen eines Jobs geändert haben, dass also beispielsweise Tätigkeiten nur noch sinnvoll ausgeübt werden konnte, wenn  deutsche Bedienungsanleitungen, Maschinenanweisungen oder Lieferantenzettel  gelesen werden konnten.

    Einige Arbeitnehmer hätten daraufhin versucht, Diskriminierung geltend zu machen. Das wird laut Grimm von den Gerichten allerdings nicht akzeptiert. „Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Beherrschung der deutschen Sprache für die Arbeit erforderlich ist oder künftig sein wird, ist die Weigerung des Arbeitnehmers, einen entsprechenden Kurs zu besuchen, ein Kündigungsgrund."

     

    72 Kommentare

    • mirko  •  vor 4 Monaten
      mal eine andere frage: bei stundenlöhnen unter 5 euro, darf man da überhaupt entlassen werden? müssen sklaven nicht verkauf werden?????
      • mirko vor 4 Monaten
        der mir grad die negativ-bewertung gegeben hat, is sicher einer dieser ausbeuterischen chefs...friseur oder spediteur.....find euch zum cotzen....die leute malochen lassen, den kunden fette rechnungen schreiben und das personal muß für nen hungerlohn schuften!!!!....
      • jdlfhy09vnsügey vor 4 Monaten
        Mirko, Deinen ersten Kommentar find ich richtig gut! Aber seh's entspannt: Die Leute, die von solchen Ungerechtigkeiten leben gibt's eben leider auch! Nicht aufgeben!
      • Peter L vor 4 Monaten
        Die roten Daumen müssen nicht zwingend von Arbeitgebern kommen. Es gibt hier immer wieder genügend Vollpfosten, die sich einen Spaß draus machen, wahllos Daumen runter zu clicken, ohne die Beiträge überhaupt zu lesen bzw. überhaupt lesen zu können. Ist also völlig normal, nimm's leicht.
    • Antje  •  vor 4 Monaten
      ich sag nur Integration....und dazu gehört auch, dass erlernen der deutschen Sprache. Wenn der ausländische Arbeitnehmer den Deutschkurs ablehnt, dann ist es voll in Ordnung, wenn er gekündigt wird.
      • Uwe vor 4 Monaten
        " K A N N ich nur unterstützen!!!!!!!!!!!! "
      • german_cheesecake vor 4 Monaten
        Ditto!
      • Christian vor 4 Monaten
        Tja, aber da hat Antje auch noch Integrationsbedarf ;-)
    • Klein  •  vor 4 Monaten
      Das mit der deutschen Sprache erlernen finde ich aber auch durchaus legitim. Wenn ich in einem anderen Land arbeite, muss dort ja auch die dementsprechende Sprache auf die Kete kriegen. Und hier soll das dann auf einmal Diskriminierung sein? Aber wenn ich an das mit dem krank machen/sein denke, oh je. In meiner alten Firma gab es Leute die so oft krank waren, daß die locker mal so 10 Wochen im Jahr überschritten haben. So einen Grund finde ich aber ebenfalls legitim! Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann das hier noch keiner jemals krank war obwohl er es nicht wirklich war. Wer das behauptet, ist ein Heuchler!
      • .... vor 4 Monaten
        Krank machen will auch erlernt sein. Und wenn mans selbst nicht ist, findet man vielleicht jemand der einem dabei hilft. Schutz vor Arbeit, oder war es Arbeitsschutz, ich habs vergessen, ist auch gleich. Man muss ja auch nicht alles selbst machen? Oder doch. Wer hat schon seinen Dr. Guti an der Hand, ach der war aber kein med. sondern ein Kopiergenie der modernen.
      • Tina vor 4 Monaten
        Tja, dann bin ich wohl die berühmte Ausnahme, die die Regel bestätigt. Ich habe noch nie blau gemacht. Einfach weil ich gut erzogen bin und mir mein Job dazu noch Spaß macht. Und wenn ich mal keine Lust habe, hab ich eben Pech gehabt. Das Leben ist halt kein Ponyhof. Ich bin sogar schon des öfteren ins Büro gegangen, obwohl es mir nicht gut ging und ich mich eigentlich locker hätte krank schreiben lassen können. Nur wusste ich eben, das es viel zu tun war und ich mit einer Krankmeldung nur noch mehr Chaos und Hektik im Büro verursacht hätte. Hat eben auch was mit Respekt vor den Kollegen und meinen "Untergebenen" in der Abteilung zu tun. ;)
      • Hans vor 4 Monaten
        Da muss ich Tina zustimmen. Wenn man krank feiert, ohne es zu sein, dann brummt man den Mitarbeitern ja Extra-Arbeit auf oder die Arbeit bleibt liegen.

        Wenn man - wie manche - mehr als 10 Wochen im Jahr krank ist (manchmal berechtigt), aber dann im Anschluss (nach 2 Wochen Krankschreibung) noch Urlaub nimmt und ne Kreuzfahrt durch die Karibik machen kann, dann stimmt da doch etwas nicht. Wir haben bei uns leider so eine Kollegin und der Chef kann dagegen nichts machen.

        Also 1-2 Tage im Jahr mal "krank feiern" finde ich noch okay. Habs im Beruf (4 Jahre) zwar noch nicht gemacht, aber in der Schule damals. Es gibt halt manchmal Tage, da hat man einfach keine Lust auf Arbeit.
    • G.  •  vor 4 Monaten
      Ich bin seit über 10 Jahren selbstständig und manchmal sehr froh darüber. Kein Chef der nerven kann.
      • Haarry vor 4 Monaten
        Doch du nervst
      • Karsten vor 4 Monaten
        ich bin seit über 10 Jahren Angestellter und freue mich über den peinlichst regelmäßigen Gehaltseingang, meine 40 Stundenwoche, 13. Monatsgehalt und manchmal Prämie. Und manchmal rieb ich mir schon die Hände, dass ich eine Gehaltserhöhung raushandeln konnte...
      • Sven vor 4 Monaten
        @ Karsten: Hehe :) Sehe ich genauso!
    • Uwe  •  vor 4 Monaten
      Hier steht nicht, daß gewisse "Arbeitgeber" immer wieder, und das Systematisch, Arbeitnehmer vor Ablauf der Probezeit kündigen!!! Davor aber gerne die Probezeit mittels einseitiger Vertragsänderung, und dem "wohlgemeinten" Hinweis das wenn man dieser nicht zustimmt man gleich gehen kann, auf ein Jahr verlängert!!! So sieht es in der realen Wirtschaft aus!!! Arbeitgeber, eine Herde Schafe von denen nur ca 20 % weis sind!!! Der Rest ist schwarz und Wölfe im Schaffell, und, gut beschützt von einem Hundt!!!
      • Paul vor 4 Monaten
        Ich finde die Regelung gut…nach 3 Monaten ist eben schwer zu beurteilen wie sich der weiter Verlauf entwickelt..und die Suche nach Leistungsfähigeren Angestellten ist mehr als verständlich 100% Leistung sind in der heutigen Zeit eben zu wenig ..und alles was drüber ist, findet und behält auch seinen Platz
      • mewmew vor 4 Monaten
        Mehr als 100% gibt's nicht! Und bevor ich kostenlos Überstunden mache, gehe ich lieber zum Amt!
      • Matthias vor 4 Monaten
        wenn ich einen Mitarbeiter brauche, den ich nicht so einfach bekommen kann (z.B. weil er spezielle Erfahrungen oder Qualifikationen haben muss) dann werde ich als Chef nicht den dicken Max machen.
        Einen guten Mitarbeiter zu bekommen ist manchmal schwer. Wenn ich einen habe, dann bin ich doch nicht doof und gebe ihm einen Anlass irgendwo anders hinzu gehen. Außerdem: Wenn ich einen oder mehrere MAunvernünftig behandle, dann gehen meine besten Leute bald woanders hin, wo sie besser behandelt werden.
        Dann wäre ich als Chef auch bald Geschichte, denn ohne gutes team kann ich den Laden ja nicht schmeißen.

        Jetzt kann ich nur spekulieren:
        - Der Chef ist ein Volltrottel und richtet die Firma durch falsche Personalpolitik zu Grunde -- wechsle!
        - Du bist persönlich ein looser und dein Chef lässt es gerne drauf ankommen, denn der Rest der Firma weiss auch, dass du ein looser bist und würde es ihm nicht übel nehmen, wenn er dich "verliert".
        --- reiss dich zusammen und streng dich an. Es gibt nichts umsonst.
        - Deinen Job und den der meisten deiner Kollegen könnte jeder machen, also seid ihr austauschbar.
        -- Mach eine "gefragte" Berufsausbildung, streng dich an dann wird man dich mit Respekt behandeln.
    • cessisco  •  vor 4 Monaten
      Wenn ein Arbeitgeber sich erstmal entschlossen hat sich von jemanden zu trennen dann kann dieser jemand fast zu 100 % davon ausgehen dass es zu einer Kündigung kommen wird. Gründe für Abmahnungen sind schnell gefunden, egal ob sie nun der Tatsache oder nicht entsprechen.
    • Wortspielerin  •  vor 4 Monaten
      Deutschland ist vermutlich das einzige Land, in dem sich der Arbeitgeber dafür rechtfertigen muss wenn er möchte, dass der Arbeitnehmer die Landessprache wenigstens rudimentär beherrscht. Andernfalls ist man selbstverständlich ausländerfeindlich. Und nein, ich bin kein Rassist, ich bin selbst ein Mischling. Und ich verstehe umgekehrt nicht warum manche Ausländer so wenig Ambitionen zeigen, nicht nur anderen sondern v.a. sich selbst das Leben durch einwandfreie Verständigungsmöglichkeit in dem Land, in dem sie leben und arbeiten, zu erleichtern. Ich stelle mir gerade vor, dass ich in der Türkei leben und arbeiten will und von meinem Umfeld verlange, sich gefälligst MIR anzupassen und mangels Türkischkenntnissen deutsch mit mir zu sprechen. HAHA! Na da käme ich sicherlich sehr weit... Integration fordert man nicht nur, man muss auch etwas dafür tun. "Diskriminierung!" oder "Rassismus!" schreien ist ein bisschen sehr bequem...

      Allerdings finde ich, dass Firmen in denen sehr viele Mitarbeiter über schlechte Deutschkenntnisse verfügen, auf jeden Fall dazu verpflichtet sein MÜSSEN, den Arbeitnehmern erst einmal einen Deutschkurs anzubieten, ehe sie diese - im Falle einer Verweigerung - feuern dürfen. So wie ich den Artikel verstehe, waren die Deutschkurse freiwillige Angebote der AGs. Das darf nicht sein.
    • Sabine W  •  vor 4 Monaten
      Warum weigern sich Leute die Sprache des Landes zu lernen in dem sie leben? Als ich nach Amerika zog habe ich englisch gelernt. Wenn ich nach Schweden ziehen wuerde muesste ich schwedisch lernen. Leute koennen sich anziehen was sie wollen und der Religion nachgehen der sie wollen. Das ist kein Kuendigungsgrund. Warum sich Leute immer wieder darueber aufregen wenn sie andere Kleidungsstile sehen verstehe ich nicht. Geht doch niemanden was an.
    • Volker  •  vor 4 Monaten
      Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind gerade im gewerblichen Bereich zwingend erforderlich!
      Welcher Chef möchte verantwortlich sein, wenn der Mitarbeiter auf einer Baustelle verunglückt nur weil er Warnungen und Sicherheitshinweise nicht verstanden hat?
    • Stinktier  •  vor 4 Monaten
      Die Frage ist doch, wieso man überhaupt ohne Sprachtest in dieses Land gelassen wird ?!
      Versucht das mal in USA, Kanada, oder anderen nicht-europäischen Ländern.
      Warum ist das so ? Damit die Sozialkassen dort nicht belastet werden durch dank Sprachbarrieren nicht arbeitsfähigen Zuwanderen.

      Hätte unsere Regierung endlich den Mumm, das auch hier einzuführen, ginge es unseren Sozialkassen auch besser !

      Wer gleich behandelt werden möchte, muss auch gleiche Voraussetzungen mitbringen - so einfach ist das.
    • Alexander Dietz  •  vor 4 Monaten
      Selbst wenn eine Kündigung nicht rechtens ist, so hat der Arbeitgeber allerlei Möglichkeiten, Arbeitnehmer zu vergraulen. Man kann Mitarbeitern das Leben madig machen, damit sie selbst gehen. Der Fall mit den Getränkebons und der Bulette erscheint mir so, daß ein neuer Chef gekommen ist und aus welchem Grund auch immer die Mitarbeiterin loswerden wollte. Aber grundsätzlich gilt doch, daß man vorher fragt, bevor man irgendetwas mitnimmt, oder auf die Aufforderung wartet, etwas mitzunehmen, und seien es auch Reste. Wenn ein Vorgesetzter Ja gesagt hat und später heißt es, das sei Diebstahl, dann besteht wohl kein Vertrauen und man hat eine Falle gestellt, um den Mitarbeiter loszuwerden.

      Es ist doch selbstverständlich, daß man die Sprache beherrscht, die die meisten Kunden sprechen. Ich gehe sogar so weit, daß es zum guten Ton gehört, gegebenfalls auch grundlegende Kenntnisse in der Regionalsprache vor Ort zu haben, die von einigen Kunden oder Arbeitskollegen verwendet wird.
    • Mario  •  vor 4 Monaten
      Leider wird in Deutschland vorsätzlich mit zweierlei Maß gemessen. Arbeiter fliegen wegen einem lächerlichen Pfandbon fristlos raus und bei angestellten Managern wird unser tolles Arbeitsrecht nicht angewendet. Wieso eigentlich nicht ?
      Weil Manager den Vertrag auf beiden Seiten unterschreiben ? Oder damit sich diese maßlos im SB-Shop mit ABFINDUNGEN, ÜBERGANGSGELDERN, BONI, etc. selbst bedienen können ?
    • Dieter  •  vor 4 Monaten
      Arbeitnehmer ist,
      wer in den Betrieb eines Arbeitgebers eingebunden ist und infolge dessen weisungsgebunden seine Arbeit gegen Entgelt verrichten darf.

      Die Beherrschung der deutschen Sprache als Verständigungsmöglichkeit wird als selbstverständlich vorausgestzt. Das lässt sich ganz leicht prüfen, in dem man dem Stellenbewerber einen kleinen Zeitungsartikel vorlegt und ihn bittet, diesen Zeitungsartikel zu lesen und anschließend mit seinen eigenen Worten zu erzählen, was er da gelesen hat.
    • santea  •  vor 4 Monaten
      Achtung: Betrifft aber nicht die Mitarbeiter und Bediensteten des Bundes und aller anderen Beamten in Deutschland.
    • Jupp Wurst  •  vor 4 Monaten
      Hire & Fire... und kein Kündigungsschutz der sich nicht umgehen lässt. Arbeitsrecht und Anwälte sind ABM-Maßnahmen für Juristen.
    • Pippi Langstrumpf  •  vor 4 Monaten
      Und denkt bitte daran -ihr seid nicht Deutsche Bundespräsidenten. Im RL verliert man seinen Arbeitsplatz auch für Peanuts.
    • 21h46  •  vor 4 Monaten
      Einige Arbeitnehmer hätten daraufhin versucht, Diskriminierung geltend zu machen. Das wird laut Grimm von den Gerichten allerdings nicht akzeptiert. „Wenn der Arbeitgeber
      nachweisen kann, dass die Beherrschung der deutschen Sprache für die Arbeit erforderlich ist oder künftig sein wird, ist die Weigerung des Arbeitnehmers, einen entsprechenden Kurs zu besuchen, ein Kündigungsgrund."
      ++++++++
      Wo leben wir überhaupt, bestimmt in der Bananenrepublik Deutschland ,den da braucht man kein deutsch mehr .
      In anderen Einwanderungs - Ländern ist das erlernen der Landessprache eine Pflicht ansonsten bekommt man keine Arbeit.
      Aber wir Deppen lernen eher die Sprachen unserer Gastarbeiter und die lachen sich ins Fäustchen beim Lesen der Übersetzungen.
    • F-DH 999  •  vor 4 Monaten
      Wieso werden Verhältnisse mit dem Chef nicht aufgeführt, und wieso heißt der Artikel nicht, Leitfaden für das Verlassen der Teufels Küche. Man kann das auch mal positiv sehen.
    • Joe  •  vor 4 Monaten
      Wäre man nur Politiker - dann bräuchte man sich nur für seine Verfehlungen zu entschuldigen und gut ist!!
    • Stephan  •  vor 4 Monaten
      Die Arbeitgeber werden sich entweder arrangieren mit ihren noch verbliebenen Mitarbeitern - ode eben ihre Betriebe schließen müssen, denn was viele unterschätzen ist die Tatsache: Es gibt keine qualifizierten Mitarbeiter mehr. Und was aus dem Ausland so herüberschwabbt kann man getrost alles vergessen. Nach Deuschland kommt eh nur noch das an Personal herein, was in den anderen Ländern durchs Raster fällt. Die Hauptursache hierfür sind die miserablen Arbeitsbedingungen und die schlechte Entlohnung im Vergleich zu Ländern wie Frankreich,Niederlande, Belgien, Dänemark, Skandinavien, Kanada usw. Und wenn die Wirtschaft in 2011 um 3% Wachstum erreicht hat, dies jedoch bei den Mitarbeitern nicht ankommt: Wie soll das dann aussehen wenn Krise herrscht?? Schauen wir uns doch mal Daimler, Porsche, Bahn an: Die jammern wegen Ingenieure - haben aber selbst in 2006 mehrere tausend in die Wüste geschickt - und ein großteil davon ist frühpensioniert worden und verdient sich dumm und dämlich in Fernost - arbeitet dort quasi daran um die asiatischen Mitbewerber technisch auf Vordermann zu bringen. Und die deutschen unternehmen finden keine leute mehr - wobei die scheinbar noch gar nicht gecheckt haben, das es den ingenieur als solches sowieso nicht mehr gibt: nennt sich jetzt halt bachelor oder master :-) Ahnung vom Job haben sie mehr als studierte Uniabgänger...aber keinen bock beim deutschne untenrehmen den Deppen zu machne.

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