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Quellensteuer

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an ihrem Entstehungsort eingezogen wird. In Deutschland ist die Kapitalertragssteuer in Form einer Abgeltungssteuer, die auch eine Quellensteuer ist, ausgestaltet. Die Abgeltungsteuer fällt bei Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus Wertpapierverkäufen an und wird direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz der Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Außerdem fallen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Dividendenerträge ausländischer Unternehmen unterliegen häufig zudem einer ausländischen Quellensteuer. Um eine Doppelbesteuerung der Erträge zu vermeiden, hat Deutschland mit zahlreichen anderen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Dadurch soll eine übermäßige Steuerbelastung für den Anleger vermieden werden.

Auch die Lohnsteuer ist in Deutschland eine Quellensteuer, weil sie direkt von Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.