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Greenshoe

Als Greenshoe-Option oder Mehrzuteilungsoption wird bei einem Börsengang die Möglichkeit der Konsortialbanken bezeichnet, zusätzliche Aktien, in der Regel aus dem Bestand der Altaktionäre, zum Emissionspreis zu platzieren. Die zusätzlichen Aktien sollen einerseits eine potentiell große Nachfrage beim Börsengang befriedigen und außerdem als Puffer dienen, um starke Kursrückgänge nach dem Börsengang zu verhindern. Sollte der Kurs in den Wochen nach dem IPO zu stark sinken, können die Konsortialbanken die im Rahmen der Greenshoe-Option zusätzlich platzierten Aktien zurückkaufen und so den Kurs stützen. Dies wird als „Kurspflege“ bezeichnet. Durch die Greenshoe-Option haben Unternehmen und Banken also die Möglichkeit, das Emissionsvolumen des Börsengangs an die tatsächliche Nachfrage anzupassen.

Üblicherweise entspricht der Greenshoe rund 10% bis 15% des Emissionsvolumens. Platziert ein Unternehmen also fünf Millionen Aktien, so könnte sich der Greenshoe beispielsweise auf 500.000 Aktien belaufen. Diese Aktien bleiben zunächst im Eigentum der Altaktionäre, werden jedoch der Konsortialbank oder den Konsortialbanken im Rahmen einer Wertpapierleihe für Kurspflegemaßnahmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Börsengangs werden die Aktien dann meist ebenfalls vollständig am Markt platziert. Sollte es zu großen Kursrückgängen kommen, können diese Aktien dann im Rahmen von Stützungskäufen zurückgekauft werden. Kommt es dazu, dann gehen die Aktien zurück an die Altaktionäre, die diese für eine bestimmte Periode in ein Sperrdepot legen müssen und während dieser Zeit nicht verkaufen dürfen.

Sind keine Stützungskäufe notwendig, so bleibt der Greenshoe vollständig im Markt platziert. Der Greenshoe wurde dann von den Konsortialbanken „vollständig ausgeübt“, wie es in der Börsensprache heißt. Der Verkaufserlös für die Aktien geht an die Altaktionäre (in seltenen Fällen stammt der Greenshoe aber aus einer Kapitalerhöhung - dann fließt auch der Erlös aus dem Greenshoe dem Unternehmen zu). Die Konsortialbank hat meistens einen Monat Zeit, um sich für oder gegen die Ausübung der Greenshoe-Option zu entscheiden.