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"Zoll und Reise"- App informiert über illegale Urlaubssouvenirs

Welche meiner Urlaubssouvenirs darf ich in Deutschland einführen und welche nicht? Zu Beginn der Urlaubssaison empfiehlt sich für Reisende außerhalb der EU ein genauer Check. Denn insbesondere die Einfuhr von tierischen Produkten aus Nicht-EU-Staaten ahndet der Zoll oft mit empfindlichen Geldstrafen. Doch auch andere Produkte können zusätzliche Kosten mit sich bringen. Mit einer Webseite und der neuen App "Zoll und Reise" möchte die Behörde aufklären.



Bei vielen Souvenirs sagt einem der gesunde Menschenverstand, ob die Einfuhr illegal ist. So wollte vor einigen Jahren ein Afrika-Reisender ein ausgestopftes Rhesusäffchen durch den Zoll des Münchner Flughafens schmuggeln – unter seinem Hut. „Dummerweise ragte aber der Schwanz des Tieres hinten raus“, berichtet Thomas Meister vom Hauptzollamt München. Die Angelegenheit wurde teuer für den Touristen, denn Affen sind von der EU-Artenschutzverordnung geschützt, für ihre Einfuhr bedarf es besonderer Genehmigungen. 

So klar ist es in vielen Fällen jedoch nicht. Nach wie vor registriert die Behörde 4000 bis 5000 Verstöße jährlich – viele davon geschehen unwissentlich. Und da immer das Tier als Ganzes geschützt wird, kann selbst der Import der Feder eines geschützten Tieres schmerzhafte Löcher in die Reste der Urlaubskasse reißen. Die Mindeststrafe liegt bei 150 Euro, bei sehr seltenen Tieren zahlt der Reisende auch schon mal mehrere tausend Euro. Klar, dass er das "Produkt" bei der Einreise auch verliert.

Lesen Sie auch: "Kammer des Schreckens" - Die abstrusen Fundstücke des Münchner Zolls

Da viele Urlauber nicht wissen, was sie problemlos einführen dürfen und was nicht, möchte der Zoll aufklären. Auf der Webseite Artenschutz-online.de können Touristen auf einer virtuellen Weltkarte ihr Reiseziel anklicken und sich über die Arten schlau machen. So erfahren etwa Ägypten-Reisende, dass die Einfuhr von Teilen des Flusspferdes zum „persönlichen Gebrauch in der Regel Genehmigungen des Herkunftslandes“ bedarf. Streng reglementiert ist auch etwa die Einfuhr von verschiedenen Produkten aus Krokodilen, Riesenmuscheln und Kakteen - für den Normalverbraucher heißt das de facto: "Finger weg!"

Umfassender berät die App „Zoll und Reise“, die der Zoll und das Bundesministerium für Finanzen zum kostenlosen Download im Apple App-Store und im Google Play Store für das Smartphone bereitstellen. Hier kann man sich auch über Lebensmittel, Elektrowaren, Kosmetika, Kleidung und andere Dinge informieren, die gerne im Ausland gekauft werden. So informiert die App etwa darüber, dass man bedenkenlos bis zu zwei Kilogramm des beliebten türkischen Honigs einführen darf. 

Die App weiß zudem, wo zusätzliche Kosten bei der Einfuhr anfallen können. Mit dem integrierten Freimengenrechner kann man sich genau zeigen lassen, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann. Die App könne auch offline genutzt werden, daher fallen keinerlei Roaming-Gebühren an. Zusätzliche Informationen erhalten Reisende auf www.zoll.de, bei der zentralen Service-Hotline 0800 8007-5452 (E-Mail: servicedesk_AT_zivit.de) und in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“.