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Mietpreisbremse kommt: Das müssen Sie wissen

Für Neubauten und grundsanierte Wohnungen gelten Ausnahmen

Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend (Bild: ddp images)
Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend (Bild: ddp images)

Wohnungen in gefragten Gegenden sollen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Union und SPD haben den Streit um die Mietpreisbremse beigelegt und sich auf die Deckelung von Mieterhöhungen geeinigt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Übereinkunft wurde auch bei der Bezahlung von Maklern erzielt. Das müssen Mieter und Vermieter wissen.

Die Spitzen der Regierungspartner CDU/CSU und SPD haben sich in einer nächtlichen Koalitionsrunde endgültig auf die Einführung der Mietpreisbremse verständigt. Somit soll der schon vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wie geplant umgesetzt werden. Eklatante Mieterhöhungen und die Verdrängung alteingesessener Bewohner in besonders gefragten Gegenden sollen damit verhindert werden. Bei einem Mieterwechsel dürfen die Wohnungskosten künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Bestehende Mietverträge sind übrigens nicht betroffen.

Der Mietpreisbremse sind jedoch enge Grenzen gesetzt. So gilt sie nur in besonders gefragten Stadtvierteln. Diese „angespannten Wohnungsmärkte“ müssen von den Bundesländern ausgewiesen werden. Ausgenommen sind zudem Neubauten und zunächst auch die erste Vermietung nach einer Grundsanierung. Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) verteidigte die Sonderregelung für Neubauten als „berechtigt“. In Ballungsräumen gebe es einfach zu wenig Wohnungen, was zu stark steigenden Mieten führe, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“. Die Regierung wolle daher den Wohnungsbau in der aktuellen Niedrigzinsphase fördern. Eine Mietpreisbremse würde bei Bauherren die Bereitschaft für Investitionen mindern.

Das Kabinett hatte den Entwurf zur Deckelung von Mieten Anfang Oktober beschlossen. Im Bundestag hatte es dann aber Widerstände bei der Union gegeben. Vertreter von CDU/CSU hatten zudem Kritik an dem sogenannten Bestellerprinzip bei Maklern geübt. Doch auch das kommt: Somit soll der Makler künftig von demjenigen bezahlt werden, der ihn bestellt hat – im Großteil der Fälle also vom Vermieter. Schätzungen der Bundesregierung zufolge sollen Preisbremse und Bestellerprinzip den Mietern jährlich rund 850 Millionen Euro Ersparnis bringen.

Ein entscheidender Faktor bei der Mietpreisbremse ist die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Sie wird anhand von Mietspiegeln für derzeit rund 500 deutsche Städte ermittelt. Dabei geben Vermieter und Mieter in Fragebögen Auskunft über Miethöhe, Größe, Ausstattung und Lage von Wohnungen. Die für Mietspiegel abgefragten Daten und Kriterien sind bislang jedoch nicht bundesweit vereinheitlicht. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Vergleichsmiete künftig „realitätsnäher“ definiert werden soll.