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Flugreise: Wenn nichts mehr geht, gibts Geld zurück

Flugreise – wenn nichts mehr geht, gibt’s Geld zurück. (Bild: thinkstock)
Flugreise – wenn nichts mehr geht, gibt’s Geld zurück. (Bild: thinkstock)

Wenn sich bei Pauschalreisen die Flüge verspäten oder Flugzeiten verlegt werden, müssen sich Passagiere das nicht bieten lassen. Finanztest erklärt, welche Rechte Urlauber haben und in welchen Fällen es Geld zurück gibt.


Urlaub – darauf freuen sich die meisten Menschen das ganze Jahr. Ärgerlich, wenn sich dann der Flieger der gebuchten Pauschalreise extrem verspätet. Nicht selten verbringen Fluggäste einen halben Tag oder mehr am Flughafen, weil die Abflugzeiten kurzerhand verlegt wurden. Oder die Rückreise verschiebt sich um etliche Stunden, die mancher lieber noch am Strand verbracht hätte, als auf den Koffern zu sitzen. Oft lassen Fluggesellschaften die Passagiere auch per Bus in ein Hotel bringen, um sie dort mit Essen zu versorgen und die Wartezeiten zu überbrücken.

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Doch Fluggäste haben bei langen Verspätungen nicht nur einen Rechtsanspruch auf Gratisversorgung, sondern können darüber hinaus auch Entschädigung verlangen, wie Finanztest in der aktuellen Ausgabe berichtet. "Pauschalreisende haben zwei Möglichkeiten: Sie können eine Preisminderung vom Veranstalter fordern, bei dem sie Flug, Hotel, oder weitere Leistungen im Paket gebucht haben. Und sie können sich direkt an die Fluglinie wenden. Das bringt oft mehr Geld", erklären die Experten.

Bei höherer Gewalt gehen Urlauber leer aus
Nach der EU-Verordnung 261/2204/EG stehe Fluggästen je nach Strecke eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu, heißt es weiter. Voraussetzung dafür sei eine Verspätung von mindestens drei Stunden. Allerdings gibt es das Geld nur, wenn keine höhere Gewalt im Spiel war, dazu zählen nicht nur schlechtes Wetter, sondern auch Streiks des Bodenpersonals.

Hat eine Maschine aber wegen eines technischen Defekts Verspätung, gibt es Geld zurück. Wie viel, das hängt von der Dauer der Verspätung ab. Ab drei Stunden stehen dem Reisenden für jede angefangene weitere Stunde fünf Prozent des Tagespreises vom Veranstalter zu, berichten die Finanztester. Kostet eine siebentägige Reise zum Beispiel 700 Euro, beträgt der Tagespreis 100 Euro. Bei fünf Stunden Verspätung würden dem Fluggast 10 Euro zustehen.

Die Fluggesellschaften zahlen oft mehr
Doch oft sei die Zahlung der Fluggesellschaft lukrativer. Denn die zahlen nach Länge der Flugstrecke, so die Experten. Ab drei Stunden stehen Reisenden bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometern 250 Euro zu. Bei Strecken zwischen 1500 und 3500 Kilometern gibt es 400 Euro zurück, bei allen noch längeren Strecken 600 Euro.

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Anders sieht es in den Fällen aus, in denen Urlauber vor Reiseantritt per Post vom Reiseveranstalter informiert werden, dass ein Flug zum Beispiel von 11 Uhr auf 20 Uhr verschoben wurde. "In solchen Fällen können Kunden meist keine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung verlangen. Denn wenn sie mindestens 14 Tage vor Reisebeginn informiert wurden, gehen sie leer aus", so die Finanztester. Dann bleibe nur, eine Preisminderung vom Veranstalter zu fordern oder ganz vom Vertrag zurück zu treten – doch in vielen Fällen sei selbst das nicht möglich, heißt es weiter.

Beispielurteile finden Sie in der Kemptener Reiserechtstabelle unter www.reiserecht-fuehrich.de und bei www.adac.de unter dem Stichwort "Reisemängel Tabelle".

Sofort beschweren
Grundsätzlich gilt: Wer Preisminderung vom Veranstalter will, muss sich schnell beschweren. Das geht persönlich am Flughafen, per Telefon, Fax, E-Mail oder per Einschreiben. Wer zuhause ankommt muss dann im zweiten Schritt innerhalb eines Monats seine Forderung anmelden, am besten per Einschreiben.
Ansprüche an die Fluggesellschaften verjähren dagegen erst nach drei Jahren. "Reisende können noch bis Ende 2013 Ansprüche aus dem Jahr 2010 anmelden", so die Finanzexperten.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Pauschalreisen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).