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Feuerwehr im Einsatz – wer zahlt die Rechnung?

Stiftung Warentest erklärt, wer die Kosten trägt und wann Betroffene einen Einsatz aus eigener Tasche zahlen müssen. (Bild: thinkstock)
Stiftung Warentest erklärt, wer die Kosten trägt und wann Betroffene einen Einsatz aus eigener Tasche zahlen müssen. (Bild: thinkstock)


Retter in der Not: Die Feuerwehr ist schnell zur Stelle, löscht Brände, rettet Leben und hilft Menschen in bedrohlichen Situationen. Doch jeder Einsatz kostet eine Menge Geld. Stiftung Warentest erklärt, wer diese Kosten trägt und wann Betroffene einen Einsatz aus eigener Tasche zahlen müssen.

Ein Grillabend war der Anlass für eine stolze Rechnung in Höhe von 1467,03 Euro. Die sollte ein Mann aus der Verbandgemeinde Kirchen nicht für die Verköstigung seiner Gäste, sondern für einen Feuerwehreinsatz bezahlen, wie das Verbrauchermagazin test aktuell berichtet.

Der Mann hatte zum Spanferkel-Grillen eingeladen. Aufmerksame Nachbarn hatten den Qualm bemerkt, einen Brand vermutet und über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmiert. Die rückte auch prompt mit drei Löschzügen an, insgesamt zwölf Wagen und 47 Leute kamen zum angeblichen Brandort.

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Das Missverständnis wurde schnell geklärt, die Feuerwehr rückte ab, aber einige Monate später bekam der Mann die Rechnung für den Einsatz. Die rheinland-pfälzische Verwaltung begründete den „Kostenbescheid“ damit, dass der Mann Müll und Grünabfälle verbrannt und somit grob fahrlässig habe.

Wer einen „kostenbescheid“ erhält muss wohl oder übel auch erst einmal zahlen, wie Stiftung Warentest berichtet. Denn anders als bei privatrechtlichen Rechnungen, dürfe bei verwaltungsrechtlichen Bescheiden gleich vollstreckt und im schlimmsten Fall der Haushalt gepfändet werden.