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3000 Steuerstreitfälle vor Gericht – so können Sie davon profitieren

3000 Steuerstreitfälle vor Gericht – so können Sie davon profitieren. (Bild: thinkstock)
3000 Steuerstreitfälle vor Gericht – so können Sie davon profitieren. (Bild: thinkstock)

Musterprozesse: Beim Thema Steuern gibt es viele strittige Fragen. Rund 3000 Streitfälle liegen derzeit beim Bundesfinanzhof und müssen entschieden werden. Finanztest erklärt, wie Sie als Steuerzahler vorgehen müssen, um von den laufenden Verfahren zu profitieren und mit zu gewinnen.

Welche Ausgaben werden vom Finanzamt bei der Steuererklärung anerkannt und welche nicht? Immer wieder kommt es im individuellen Fall zu Streitigkeiten und es landen jedes Jahr tausende Fälle vor Gericht. So sind die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer seit jeher ein Streitthema. Ebenso, ob Kosten für Winterdienst und Müllabfuhr haushaltsnahe Dienstleistungen sind. Und was ist mit dem Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Die höchsten Gerichte entscheiden
Diese und viele weitere steuerrechtliche Fälle liegen derzeit bei Gericht. Die Entscheidungen sollen noch in diesem Jahr von den höchsten Gerichten wie dem Bundesfinanzhof (BFH) in München, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gefällt werden, wie Finanztest in der aktuellen Ausgabe berichtet.

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Alleine beim BFH sind derzeit 3000 Verfahren anhängig. Acht Monate dauert es in der Regel, bis eine Entscheidung für ein Verfahren gefallen ist und 40 Prozent aller Fälle gehen zugunsten der Steuerzahler aus. "Neben Dauerbrennern, wie dem häuslichen Arbeitszimmer, Bildungskosten und Firmenwagen, spielen erstmals auch Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübermittlung eine Rolle", so die Experten von Finanztest. So müsse das BFH etwa entscheiden, ob ein Eingabefehler bei der Benutzung des Programms ElsterFormular ein grobes Verschulden des Steuerzahlers sei. Denn wenn nicht, kann der Bescheid auch im Nachhinein noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden.

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Strittige Posten angeben
Wer sich schlau macht, welche Fälle verhandelt werden, kann profitieren! Denn strittige Posten können vom Steuerzahler beim Finanzamt angegeben werden. "Lehnt die Behörde ab, legt er Einspruch ein. Im Einspruch verweist er mit Aktenzeichen auf das Musterverfahren und beantragt das Ruhen des Verfahrens", so die Finanztester. Hat die entsprechende Klage vor Gericht Erfolg, gibt es für diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, Geld zurück.

Arbeitszimmer, Firmenwagen, Immobilien
Gerade in Sachen Arbeitszimmer laufen derzeit einige Klagen. So soll beispielsweise entschieden werden, ob ein mit einem Regal abgetrennter Arbeitsplatz im Wohnraum als Arbeitszimmer anerkannt wird. Oder ob für ein Esszimmer, in dem auch Geschäftsbesprechungen stattfinden, 50 Prozent der Kosten angerechnet werden können. Auch über die private und dienstliche Nutzung von Firmenwagen wird derzeit gestritten, ebenso wie über Kosten, die für eigene und vermietete Immobilien anfallen sowie den Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Wer sich über die aktuellen Musterprozesse informieren möchte, wird auf www.bundesfinanzhof.de fündig. Die anhängigen Verfahren werden auf der Seite des Bundesfinanzhofs ständig aktualisiert und lassen sich über eine Stichwortsuche finden. Übrigens: Auch wer den Steuerbescheid schon hat, kann noch Angaben mit einem Einspruch nachreichen, die Frist dafür beträgt einen Monat.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema "Musterprozesse" finden Sie hier (kostenpflichtig).