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Wucherpreise: Verbraucherzentrale mahnt ab

Corona-Abzocke: Atemschutzmasken, Toilettenpapier, Konserven und vieles mehr ist derzeit zum Spekulationsobjekt geworden. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor Wucherpreisen, sammelt Beschwerden und mahnt Verkäufer ab.

(Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
(Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

199,90 Euro für einen Liter Desinfektionsmittel, 32,99 Euro für acht Rollen Klopapier und 5,94 Euro für eine kleine Dose Mais – viele Verkäufer nutzen die Corona-Angst der Menschen gnadenlos für sich aus und verkaufen begehrte Produkte zu völlig überzogenen Preisen.

Ab wann gelten Preise als Wucher?

Doch ist das eigentlich erlaubt? Ab wann gelten überhöhte Preise als Wucher? „Grundsätzlich bestimmt die Nachfrage den Preis und die Preise dürfen auch erheblich voneinander abweichen. Von Wucher spricht man dann, wenn jemand die Zwangslage eines anderen ausnutzt, um seine Waren so teuer zu verkaufen, dass schließlich zwischen Preis und Warenwert ein krasses Missverhältnis besteht“, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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Wucher ist verboten und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §138) genau definiert. Demnach können Kaufverträge wegen Wuchers nichtig sein und Wucherer können sich sogar strafbar machen. Der Bundesgerichtshof hat Wucher bei der „Grenze des Doppelten“ definiert. Werden Produkte doppelt so teuer angeboten, als üblich, handelt es sich um ein „auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“.

Beschwerdestelle für Corona-Wuchergeschäfte

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist der Meinung, dass es nicht sein kann, dass einige die aktuelle Situation zu Geld machen wollen. Die Verbraucherschützer haben deshalb eine eigene Beschwerdestelle zu überteuerten Produkten und Abzockmaschen eingerichtet.

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Dort und bei Facebook werden Wucherangebote ab sofort öffentlich angeprangert. Kriminelle Angebote werden überdies auch verfolgt. „Informiert uns, wenn euch Wucher auffällt. Wir berichten darüber und mahnen - wenn möglich – ab“, so die Verbraucherzentrale in ihrem Aufruf bei Facebook.

Bei überhöhten Preisen besser auf den Kauf verzichten

Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer, bei überhöhten Preisen lieber auf den Kauf zu verzichten. Verbraucher sollten genau überlegen, ob sie tatsächlich eine Atemschutzmaske oder überteuertes Desinfektionsmittel benötigen: „Nach Meinung vieler Experten sind Desinfektionsmittel nicht notwendig, sehr wohl aber regelmäßiges und gründliches Händewaschen. Und solange Sie sich an die Vorgaben zum ,social distancing‘ halten, benötigen Sie auch keine Schutzmaske – es sei denn, Sie möchten andere schützen.“

(Bild Verbraucherzentrale Hamburg)
(Bild Verbraucherzentrale Hamburg)

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Wer bereits überteuert online eingekauft hat und sich im Nachhinein ärgert, kann von seinem zweiwöchigem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dann wird die Ware zurückgegeben und der Kaufpreis muss nicht gezahlt werden oder bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden. Zu beachten ist aber, dass manche Waren von diesem Recht ausgeschlossen sind, etwa wenn Versiegelungen von Atemschutzmasken entfernt wurden.

So melden Sie Wuchergeschäfte

Für Meldungen hält die Verbraucherzentrale auf Ihren Internetseiten ein leicht auszufüllendes Kontaktformular bereit und bittet:

Abzocke und Wucher in Zeiten von Corona? Informieren Sie uns, wenn Sie sich über den Tisch gezogen fühlen. Wir veröffentlichen Ihren Fall und warnen so auch andere. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular mit dem Stichwort »Corona«. Vielen Dank!

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