Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 35 Minuten
  • Nikkei 225

    37.780,35
    +151,87 (+0,40%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.084,66
    +178,01 (+0,30%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.390,47
    +7,90 (+0,57%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Woolworth klagt in 11 Bundesländern dagegen, dass nur Geimpfte und Genesene einkaufen dürfen — in Niedersachsen hat die Kette schon Recht bekommen

Eigentlich gilt seit Dezember bundesweit die 2G-Regel im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Eigentlich gilt seit Dezember bundesweit die 2G-Regel im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.

In Niedersachsen dürfen nun wieder alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Impfstatus im Einzelhandel einkaufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Donnerstagabend die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs, also beispielsweise Lebensmittel-Märkte, Apotheken, Drogerien, einkaufen durften.

Das OVG Lüneburg entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth, wie der NDR mit Bezug auf den Klägeranwalt berichtete. Woolworth betreibt bundesweit 490 Warenhäuser im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment. Da der Beschluss des OVG Lüneburgs ab sofort gelten soll, habe Woolworth laut dem Fachmagazin "Textilwirtschaft" in einer internen Mitteilung seine Mitarbeiter in Niedersachsen angewiesen, die Türen der dortigen 51 Warenhäuser ab Freitag ohne Kontrollen zu öffnen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

In anderen Bundesländern wurden solche Klagen schon abgelehnt

Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.

WERBUNG

Woolworth möchte nun in insgesamt 11 weiteren Bundesländern klagen, schreibt die "Textilwirtschaft". Derzeit warte das Unternehmen noch auf Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes in Saarlouis, denn auch dort habe der Händler einen Normenkontrollantrag gestellt, um die 2G-Regelung zu kippen. Da es ein Eilverfahren ist, könnte ein Beschluss noch vor Weihnachten vorliegen. In neun weiteren Bundesländern werden indessen Klagen vorbereitet, sagte ein Unternehmenssprecher der Fachzeitung.

Doch das heißt nicht, dass Händler, die klagen, damit künftig auch in anderen Bundesländern Erfolg haben: In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden, ebenso ist Woolworth in Hamburg gescheitert. Wie Business Insider erfuhr, möchte sich zumindest auch der Non-Food-Discounter Tedi "rechtliche Schritte vorbehalten" gegen die Durchsetzung der 2G-Regel, da das Unternehmen sich mit seinem Mischwarensortiment zu den Nahversorgern zählt, die nicht unter die 2G-Regelung fallen.

Mit Material der dpa