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Windkraftausbau: Energieverbände kritisieren Pläne zum Artenschutz

BERLIN (dpa-AFX) - Mehrere Energieverbände appellieren an die Bundesregierung, die Pläne zum Ausbau der Windenergie an Land noch einmal zu überarbeiten. Konkret geht es um die geplanten Änderungen beim Schutz von Tierarten, die aus Sicht der Verbände noch nicht klar genug formuliert seien, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung hervorgeht. Die Verbände, darunter der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), befürchten, dass die geplanten neuen Artenschutzvorgaben nicht zur Beschleunigung von Windrad-Genehmigungen beitragen könnten.

Zuvor hatte das Bundeskabinett Gesetzentwürfe zum Ausbau der Windenergie an Land und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgesegnet. Vorgesehen sind unter anderem verbindliche Quoten für den Windkraftausbau in den Bundesländern und bundeseinheitliche Standards bei den Artenschutz-Prüfungen. Letzteres soll die Genehmigungsverfahren vereinfachen und bislang bestehende Hemmnisse abbauen.

Für eine "echte Beschleunigung" von Windanlagen-Genehmigungen müssten die Gesetze bei allen Beteiligten "Klarheit schaffen, wo eine Windenergieanlage ohne Auswirkungen auf Vögel errichtet werden kann und wo nicht", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Dafür braucht es einen klaren Bewertungsmaßstab, der im Gesetz festgelegt wird. Hier muss dringend nachgebessert werden", forderte sie.

Der Gesetzentwurf zum Naturschutz schaffe "neue Rechtsunsicherheiten" und würde Genehmigungsverfahren sogar verlängern, statt sie zu verkürzen, kritisierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE). VKU-Chef Ingbert Liebing mahnte an, dass beim Artenschutz im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen die Population einer Tierart und nicht das einzelne Tier im Mittelpunkt stehen dürfe. Das entspreche auch den aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission, sagte er.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte am Mittwoch dagegen, dass die geplanten Änderungen zum Artenschutz "rechtssicher" erarbeitet worden seien. Die Gesetzentwürfe, die am Mittwoch das Kabinett passiert haben, müssen jetzt noch durch Bundestag und Bundesrat.