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Verbrauchertipp: Das müssen Sie beim Einlösen von Gutscheinen beachten

Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk - man darf jedoch nicht vergessen, sie rechtzeitig einzulösen...
Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk - man darf jedoch nicht vergessen, sie rechtzeitig einzulösen...

Ob für Kino, Modegeschäft, Baumarkt oder Discounter: Gutscheine sind bei unentschlossenen Schenkern und Beschenkten gleichermaßen beliebt. Doch wie lange kann man sich fürs Einlösen Zeit lassen? Die wichtigsten Fakten rund um Gutscheine im Überblick.

Wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann man sich mit dem Einlösen ganze drei Jahre Zeit lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Gerechnet wird die Frist ab dem Ende des Jahres in dem er ausgestellt wurde. Wer also einen Gutschein bekommt, der im Mai 2019 erworben wurde, hat bist zum 31. Dezember 2022 Zeit, ihn einzulösen.

Wer das vergisst, hat Pech: Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert abzüglich seines entgangenen Gewinns erstatten, heißt es in einem aktuellen Serviceartikel der Verbraucherzentralen.

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Manche Gutscheine sind hingegen per se befristet und der Beschenkte kann sie nur bis zu diesem speziellen Datum einlösen. So eine Befristung ist häufig im Kleingedruckten geregelt. Hier lohnt es sich also, genauer hinzuschauen. Wichtig: Zu knapp dürfen die Händler eine Frist für die Einlösung nicht bemessen. Ist eine Gültigkeitsdauer zu kurz bemessen, gilt der Gutschein bis zur Verjährung nach drei Jahren. Eine Befristung eines Gutscheins für einen Wareneinkauf bei einem Internethändler von einem Jahr hielten die Richter am Oberlandesgericht München in zwei Fällen (Az. 29 U 3193/07 und Az. 29 U 4761/10) für zu kurz.

Kann man sich den Geldbetrag eines Gutscheins auszahlen lassen? In der Regel nicht. Geht das Geschäft auf dieses Verlangen nicht aus Kulanz ein, haben Sie schlechte Karten. Denn der Händler ist nicht verpflichtet, Ihnen den Geldbetrag auszubezahlen.

Kann ich meinen Geschenkgutschein auf mehrere Einkäufe aufteilen? Teileinlösungen sind gesetzlich nicht geregelt. Wenn dem Händler diese Teilleistungen zumutbar sind und keinen Verlust für ihn bedeuten, dürfte dem nichts entgegenstehen. Der Restbetrag kann dann auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer neuen Gutschrift ausgehändigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung der restlichen Gutscheinsumme besteht dagegen wohl nicht.

Was geschieht mit meinem Gutschein, wenn das Geschäft insolvent geht? In diesem Fall kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Wer einen verfallenen Gutschein besitzt, hat allerdings eine Forderung gegen den Anbieter, der nun pleite ist. Diese kann man beim Insolvenzverwalter zur so genannten "Insolvenztabelle" anmelden. Wenn das Insolvenzverfahren irgendwann abgeschlossen ist, erhalten alle, die einen Anspruch haben, einen bestimmten Anteil auf ihre Forderung. Dieser Anteil liegt meistens aber deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Gutscheinbetrages.

Übrigens: Für alle, die diese Beschränkungen umgehen möchte, hat die Verbraucherzentrale einen simplen Tipp: Verschenken Sie einfach einen von Ihnen selbst gemachten Gutschein.