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M.M. Warburg vervierfacht Verlust

Die Hamburger Privatbank war mutmaßlich an Cum-Ex-Deals beteiligt. Drohende Rückzahlungen in Millionenhöhe lassen Warburg tiefer in die Verlustzone rutschen.

Die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Privatbank rutscht tiefer in die roten Zahlen. Foto: dpa
Die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Privatbank rutscht tiefer in die roten Zahlen. Foto: dpa

Die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Hamburger Privatbank M.M. Warburg ist 2019 tiefer in die roten Zahlen gerutscht. Grund hierfür seien vor allem Kreditrisikovorsorge und Steuernachzahlungen.

Nach Steuern verbuchte die Warburg Gruppe einen Konzernverlust von 61,8 (Vorjahr: 14,6) Millionen Euro, wie das Geldhaus mitteilte. Die harte Kernkapitalquote fiel auf 9,1% zurück.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft der Bank war geprägt durch die „Risikoabschirmung für Schiffsfinanzierungen aus der Zeit vor der Krise der maritimen Wirtschaft“. Auch die Abschreibung auf die Beteiligung der in Liquidation befindlichen M.M. Warburg Bank Schweiz und die Effekte aus der Rekonsolidierung der M.M.Warburg & CO Hypothekenbank wirkten belastend.

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Die Entwicklung im Segment Schifffahrt bleibe, auch bedingt durch die Coronakrise, weiterhin mit Risiken behaftet, hieß es. Es sei davon auszugehen, dass 2020 der Netto-Vorsorgebedarf in diesem Segment aber signifikant geringer als 2019 ausfallen werde.

2020 plant die Warburg Gruppe ein im Vorjahresvergleich deutlich verbessertes, ungefähr ausgeglichenes Ergebnis. Entscheidend werde aber sein, dass die Konjunktur im zweiten Halbjahr wieder Fahrt aufnehme.

Die Privatbank bildete Rückstellungen in Höhe von 62,6 Millionen Euro, im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften muss Warburg voraussichtlich für Rückzahlungen in Millionenhöhe aufkommen.

Die Hamburger Finanzverwaltung verlangt von der Privatbank für die Jahre 2007 bis 2009 Rückzahlungen in Höhe von 160 Millionen Euro. Das Geld stammt aus womöglich zu Unrecht erstatteten Kapitalertragsteuern aus Aktiengeschäften, die als Cum-Ex-Deals bekannt geworden sind.

Die MM Warburg befindet sich diesbezüglich zudem in einem Rechtsstreit mit der Deutschen Bank. Die Hamburger werfen ihr vor, die Deutsche Bank hätte bei den fraglichen Geschäften ihrerseits Kapitalertragsteuern abführen müssen, dies aber unterlassen.

Die Methode, sich beim Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch Steuern „erstatten“ zu lassen, die man gar nicht gezahlt hatte, war weltweit beliebt. Deutsche Traditionshäuser beteiligten sich daran genauso wie Bankriesen aus Europa, den USA und Australien.

Spitzenkanzleien wie Freshfields schrieben Gutachten, die die Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler für juristisch einwandfrei deklarierten. Der Gesamtschaden der Cum-Ex-Geschäfte wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg gehört nach den Erkenntnissen der Ermittler zu den eifrigsten Beteiligten. Sie nahm ab 2006 Rollen auf der Käufer- wie auch auf der Verkäuferseite des Aktienhandels ein, betrieb Geschäfte auf eigene Rechnung und legte Cum-Ex-Fonds für Investoren auf.

Mitte März war Warburg vom Landgericht Bonn zur Rückzahlung von 176 Millionen Euro unrechtmäßig erlangter Steuererstattungen aufgefordert worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Warburg hat bereits Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht.

In einer Mitteilung heißt es: „Die im Rahmen des Strafverfahrens festgesetzte Einziehung des Wertes von Taterträgen und die parallel dazu direkt von der Steuerbehörde geltend gemachten Steueransprüche betreffen jeweils die gleiche angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 169 Millionen Euro der Jahre 2007 bis 2011. Da es sich um den identischen Sachverhalt handelt, kann die Kapitalertragssteuerforderung nur einmal entweder mit der Einziehung oder mit den Steuerbescheiden durchgesetzt werden.“

Nach Informationen des Handelsblatts steht der nächste Cum-Ex-Prozess bevor.

Diesmal wird die Staatsanwaltschaft aktuelle und ehemalige Banker der M.M. Warburg Gruppe anklagen und vor das Bonner Gericht bringen.