Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.164,12
    +710,55 (+1,22%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.323,13
    +46,15 (+3,61%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

VW-Vorserienfahrzeuge: Ein möglicherweise ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko

Jahrelang verkaufte VW Fahrzeuge ohne gültige Straßenzulassung – und ließ Kunden mit dem Problem allein. Nun muss der Konzern sie zurückkaufen und verschrotten.

Stefan Arndt (Name geändert) erlebte, womit kein Autofahrer rechnet. Zwei Jahre nach dem Kauf seines VW Golf war dieser mehr wert als vor seiner ersten Spritztour. Genau gesagt: 7000 Euro mehr.

Im Oktober 2017 erwarb Arndt, ein Hamburger IT-Spezialist, von einem Bekannten einen VW Golf. Arndt zahlte 29.000 Euro. Im November 2019 erhielt er ein Angebot von Volkswagen: Das Unternehmen will das Fahrzeug vom Markt nehmen – für 36.000 Euro. Anschließend, so viel ist klar, wird der Golf verschrottet.

Die Geschichte von Arndts Volkswagen ist außergewöhnlich, aber nicht einzigartig. Das Unternehmen brachte zwischen 2006 und 2018 rund 6700 solcher Autos in den Verkehr, wie Arndt es noch besitzt. Es handelt sich um sogenannte Vorserienfahrzeuge. Das sind Modelle, die jeder Hersteller vor dem Verkaufsstart für interne Zwecke fertigt. Die Konzerne nutzen die Wagen etwa auf Messen und Testfahrten. Die Autos können sich von späteren Serienfahrzeugen unterscheiden, müssen es aber nicht.

WERBUNG

Beim VW Golf, wie Arndt ihn hat, gab es einen Unterschied, und damit ein Problem. Die Fahrzeugpapiere, die Arndt mit seinem Wagen ausgehändigt bekam, beschrieben möglicherweise nicht die technischen Merkmale, die im Auto tatsächlich vorhanden waren. Damit wären sie ungültig und die Autos hätten nicht fahren dürfen. Volkwagen verkaufte sie trotzdem. Und die Kunden ahnten nichts davon.

Dabei soll Volkswagen schon drei Jahre früher davon gewusst haben. Schon im Sommer 2016 habe die interne Revision es an CEO Herbert Diess und weitere Vorstände gemeldet und dringenden Handlungsbedarf erkannt, so der „Spiegel“. VW wollte dieses Datum auf Nachfrage nicht bestätigen, sondern lediglich, dass die interne Revision vor einer „signifikanten Zeit“ darauf aufmerksam gemacht habe.

„Dringender Handlungsbedarf“ klingt, als müsse Volkswagen binnen Wochen das Problem lösen. Bei Volkswagen dauerte es zwei Jahre, um ein Rückkaufprogramm zu beschließen. Im September 2018 meldete der Konzern die Angelegenheit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Die Behörde ordnete einen Rückruf an.

Auch Stefan Arndt erhielt einen Brief. Er wusste nicht, dass er seit mehr als einem Jahr ohne gültige Straßenzulassung mit seinem Golf unterwegs war, der Brief klärte ihn nicht wirklich auf. Volkwagen wolle seinen Golf „zum Ausschluss eventueller Schäden“ wieder zurückkaufen, las Arndt. „Wir bedauern diese Umstände zutiefst und bitten Sie um Entschuldigung. Gleichwohl hoffen wir auf Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Abwicklung. Wir bedanken uns für Ihre Loyalität.“

Immer wieder Zeit geschunden

Arndt verspürte keine besondere Loyalität, Volkswagen war ja nicht sein Fußballverein. Auf das Schreiben des Fahrzeugherstellers antwortete er mit einem eigenen Schreiben. Wenn Volkswagen den Wagen haben wollte, solle ihm das Unternehmen bitte den Kaufpreis von 29.000 Euro erstatten, zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten. Das war im März 2019.

Wenige Wochen später, im April, erhielt Arndt ein weiteres Schreiben von Volkswagen, diesmal adressiert an seinen Anwalt Philipp Caba. „Sie erwarten von uns zurecht eine schnelle Bearbeitung“, erklärte der Autor aus VW-Kundenbetreuung- und Produktsicherheit. Es würde jedoch nicht so schnell gehen. „Wir möchten uns jedoch zunächst alle relevanten Fakten im Fall Ihres Mandanten anschauen. Aus diesem Grund bitten wir Sie bis zu unserer abschließenden Antwort um ein wenig Geduld.“

Geld kam nicht. Volkswagen habe sich nur bedankt für die Loyalität und immer wieder Zeit geschunden, sagt Caba. „Wir haben natürlich gefragt, was denn eigentlich das Problem mit dem Golf von Herrn Arndt sei. Das konnte oder wollte uns Volkswagen aber nicht sagen.“

Dann bekam Arndt wieder Post, diesmal allerdings vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sein VW Golf, teilte die Flensburger Behörde am 11. Oktober mit, könne ein „ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko“ für ihn und andere darstellen. Das Fahrzeug sei deshalb „unverzüglich der Rückrufaktion zuzuführen“.

Das KBA ließ nicht mit sich handeln. Ganze vier Wochen gab es Arndt Zeit, seinen Golf zurückzugeben, ganz gleich, ob er sich nun mit Volkswagen über die Modalitäten geeinigt habe oder nicht. Seinen Golf würde Arndt jedenfalls nicht wiedersehen. Sobald Volkswagen das Auto erhalten habe, schrieb das KBA, werde es „zur Verschrottung übergeben.“

Nun beeilte sich auch Arndt. Anfang November reichte sein Anwalt beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen Volkswagen ein, pocht auf den vollen Kaufpreis, zuzüglich Zinsen und Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten. Zwei Wochen später erhielt Arndt den vorläufig letzten Brief von Volkswagen: Das Unternehmen will ihm für das Auto, das er 2017 für 29.000 Euro kaufte, nun 36.000 Euro geben.

Noch steht Arndts Antwort aus. Sicher ist deshalb nur, dass es Arndts Auto wie dem Großteil der verkauften Vorserienfahrzeuge gehen wird. Von den 6700 Autos werden 5500 stillgelegt, sprich verschrottet. „01C5“ nennt der Konzern diese Maßnahme.

In Deutschland, so der Konzernsprecher, habe Volkswagen von den 4.100 sogenannten 01C5-Fahrzeugen mehr als 3.300 zurückgekauft. Das war teuer, bedeutet aber auch, dass noch immer knapp 800 VW-Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind, die dort nicht hingehören. Schließlich kann laut Kraftfahrtbundesamt von diesen Wagen ein „ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko“ ausgehen, auch wenn sich dies soweit bekannt bis dato nicht nicht realisiert hat.

„Es handelt sich schlicht um eine arglistige Täuschung“

Warum ist noch jedes fünfte der betroffenen Fahrzeuge nicht vom deutschen Markt? Philipp Caba hat eine Vermutung: „Es sieht so aus, als ob Volkswagen die Kunden, die sich nicht mit schnellen, für den Konzern günstigen Vergleichen einwickeln lassen, am langen Arm verhungern lassen möchte.

Volkswagen antwortet auf diesen Vorwurf nur indirekt. Sein Unternehmen wolle flexibel und angemessen auf die individuellen Bedürfnisse jedes betroffenen Kunden eingehen, sagt ein VW-Sprecher. Jeder solle ein möglichst attraktives Angebot für den Rückkauf erhalten. Der angebotene Preis orientiere sich dabei an den im Handel üblichen Kriterien - insbesondere Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und Zustand.

Das klingt nach hohem bürokratischen und zeitlichen Aufwand. Dabei macht die Aufsichtsbehörde weiter Druck. Die Rückrufaktion müsse bald beendet sein, teilt das Kraftfahrtbundesamt auf Anfrage mit. Zunächst habe die Behörde VW neun Monate Zeit gegeben, um die Maßnahmen zu erledigen. „Im Zuge der Abwicklung der Rückrufmaßnahme wurde diese Frist in der Gesamtheit der betroffenen Fahrzeuge auf zwölf Monate verlängert“, teilt die Behörde mit.

Es müsste demnach nun eine weitere Verlängerung her. Das schafft neue Probleme, denn die Kunden fahren Autos, die sie nicht fahren dürfen.

Und was ist juristisch von dem Verkauf der Vorserienfahrzeuge zu halten? Der Vertriebsrechtsexperte Christian Genzow hat eine klare Einschätzung: „Es handelt sich schlicht um eine arglistige Täuschung“, sagt er. „Es besteht Anspruch auf Rückgabe Zug um Zug gegen Zahlung des gezahlten Betrags, auch wenn das Fahrzeug genutzt wurde. Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat VW in diesem Fall nicht“, so Genzow.

Was sagt Volkswagen? Zum Vorwurf der arglistigen Täuschung erst einmal nichts. Als der Rückruf vor einem Jahr startete, wies das Unternehmen noch darauf hin, dass ein Verkauf von Vorserien-Fahrzeugen grundsätzlich zulässig sei. Man habe allerdings „versäumt zu dokumentieren, was an den betroffenen Fahrzeugen nicht seriengemäß ist“. Daher sei ein Rückruf die sichere Alternative.

Inzwischen, sagte Volkswagen, habe man die internen Abläufe überarbeitet. Jetzt werde klar festgehalten, inwieweit sich die Vor- von den späteren Serienfahrzeugen unterscheiden. Den Kunden, die solche Fahrzeuge bereits besitzen, hilft dies freilich nicht – und auch für Volkswagen gibt es ein Nachspiel. Das Kraftfahrbundesamt verhängte ein Bußgeld in unbekannter Höhe gegen den Konzern, die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein Ermittlungsverfahren „gegen noch namentlich unbekannte Mitarbeiter der VW-AG“.

Künftig, so ist aus Wolfsburg zu hören, will Volkswagen die sogenannten Vorserienfahrzeuge doch nicht mehr verkaufen. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es aber nicht. Wettbewerber können das kaum verstehen. Für Daimler etwa komme ein Verkauf solcher Vorserienfahrzeuge nicht infrage. Ein anderer Branchenvertreter sagte dem Handelsblatt: „Das ist ein Riesenfehler, so etwas zu machen.“