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Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsgremium einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Vorstand ist außerdem die Bezeichnung für einzelne Mitglieder dieses Gremiums.
Der Vorstand vertritt das Unternehmen nach außen und hat die alleinige Geschäftsführungsbefugnis nach innen. Der Vorstand muss sich nicht nach Weisungen der Aktionäre richten. Im Gegensatz dazu ist die Geschäftsführung einer GmbH an die Weisungen der Gesellschafter gebunden.

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Die Amtszeit beträgt maximal fünf Jahre, kann aber mehrmals verlängert werden. Der Vorstand kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, ist von einem Alleinvorstand die Rede. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden beziehungsweise Sprecher des Vorstands bestimmen. Sofern in der Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands nichts anderes bestimmt, hat der Vorsitzende des Vorstands keine zusätzlichen Befugnisse im Vergleich zu den anderen Vorstandsmitgliedern.

Der Vorstand muss mindestens vierteljährlich den Aufsichtsrat über den Gang der Geschäfte informieren. Die Entlastung des Vorstands (wie auch des Aufsichtsrates) erfolgt durch die Hauptversammlung. Sofern der Vorstand seine Pflichten verletzt, ist er zu Schadenersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichtet. Der Vorstand haftet dabei gesamtschuldnerisch, also sämtliche Vorstandsmitglieder sind für die gemeinsamen Handlungen verantwortlich.