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Volksfeste in Bayern wieder erlaubt - Clubs dürfen ab Freitag öffnen

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach langer Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wieder erlaubt. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Zudem dürfen schon an diesem Freitag, wie angekündigt, Clubs und Diskotheken wieder öffnen. An den bayerischen Schulen entfällt ab kommenden Montag die Maskenpflicht im Unterricht.

Volksfeste im eigentlichen Sinne waren bislang nach wie vor verboten gewesen. Erlaubt waren lediglich bestimmte Ersatzveranstaltungen. Wenn das Verbot nun fällt, gelten neben der 3G-Regel laut Staatskanzlei die "sonstigen allgemein geltenden Regelungen", etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt.

Von diesen Freitag (1. Oktober) an darf in den bayerischen Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.

Zudem beschloss das Kabinett, wie am Mittwoch von Ministerpräsident Markus Söder und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) angekündigt, das Ende der Maskenpflicht im Unterricht.