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Verwaltungsgerichtshof München bestätigt Demo-Verbot für 'Querdenker'

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem Verwaltungsgericht München hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot einer für Samstag geplanten "Querdenker"-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt. Die Veranstalter hatten eine Kundgebung mit bis zu 30 000 Teilnehmern auf der Münchner Theresienwiese angemeldet. Die Stadt München untersagte das und wurde am Freitag zunächst vom Münchner Verwaltungsgericht bestätigt.

Die Stadt sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Versammlung unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Versammlungen der "Querdenken"-Bewegung infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar sei, gab der zuständige Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Begründung an. Die Veranstalter hätten sich im Verwaltungsverfahren ausdrücklich geweigert, Vorkehrungen für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, also Mindestabstände und das Tragen von Masken, zu treffen. Die erst im gerichtlichen Verfahren nachgeschobene Zusicherung zu solchen Maßnahmen wurde als "rein verfahrenstaktisches Vorbringen" gewertet und sei "unglaubhaft".

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es kein Rechtsmittel.