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Verwaltungsgericht verhandelt im August über Tönnies-Schließung während Corona

MINDEN (dpa-AFX) -Über drei Jahre nach der Werkschließung von Tönnies in der ersten Corona-Phase 2020 hat das Verwaltungsgericht Minden einen Verhandlungstermin in dem Streit festgesetzt. Nach Angaben einer Sprecherin treffen sich Vertreter von Deutschlands größtem Schlachtbetrieb und des Kreises Gütersloh am 25. August zur mündlichen Verhandlung. Tönnies mit Zentrale in Rheda-Wiedenbrück klagt gegen die Schließungsverfügung durch den Kreis.

Der hatte den Betrieb zuerst mündlich und später auch schriftlich 2020 untersagt. Grund waren die zahlreichen positiven Coronatests in der Belegschaft von Tönnies am Stammsitz und der später steigende Inzidenzwert im gesamten Kreis Gütersloh.

Zu diesem Zeitpunkt war noch offen, wie sich die Krankheit verbreitet hatte. In Schlachthöfen und der sich anschließenden Lebensmittelproduktion sind hohe Hygienestandards vorgeschrieben. Erst später fanden Forscher heraus, dass Aerosole in der Atemluft der Grund waren. In dem Schlachtbetrieb wurde Corona über die Kühlung und die aufbereitete Luft in der Zerlegung über viele Meter von einem Mitarbeiter zu den Kollegen übertragen. Daraufhin wurden neue Filter und mehr Frischluft vorgeschrieben.

Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen hatten in der Anfangsphase der Pandemie immer wieder Schlagzeilen gemacht und eine Debatte über die Missstände bei Arbeits- und Unterbringungsbedingungen der häufig aus Osteuropa stammenden Beschäftigen ausgelöst. Der Landrat des Kreises Gütersloh, Sven-Georg Adenauer, und Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (beide CDU) hatten gefordert, dass die Fleischindustrie die anfallenden Kosten für Testungen und Lohnentschädigungen selbst tragen müsse.

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In der Sache der Werkschließungen beim Konkurrenten Westfleisch gab es bereits im September 2021 eine Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte die Schließung durch den Kreis Coesfeld. Die befristete Maßnahme sei durch das Infektionsschutzgesetz erfüllt gewesen, entschieden die Richter. Sie betonten aber auch, dass für die Bewertung der damaligen Entscheidung auch das Wissen in der Pandemie zu dem frühen Zeitpunkt entscheidend gewesen sei. Heute würde die juristische Bewertung möglicherweise anders ausfallen.

Vor den Verwaltungsgerichten streiten sich zahlreiche Firmen nicht nur aus der Fleischindustrie mit den Behörden. Weil mehrere Tausend Leiharbeiter in Schlachtbetrieben in behördlich angeordnete Quarantäne mussten, klagen die Unternehmen auf Zahlung von Lohn-Entschädigung durch das Land. Auch Fußball-Zweitligist SC Paderborn zog vor Gericht und forderte für Teile seines Profikaders und andere Angestellte Lohn-Ersatz. Hier entschied das Verwaltungsgericht Minden im Fall der Spieler gegen den Verein, im Fall eines Physiotherapeuten setzte sich der SC Paderborn durch.

In allen Fällen schauen die Beteiligten auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In der Mehrzahl der Streitfälle hatten die Unternehmen in der ersten Instanz Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster aber sah das anders und kippte zuletzt einen Fall zugunsten des Landes. Deshalb sind viele Tausend Verfahren derzeit ruhend gestellt, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt.