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Verwaltungsgericht: Erotische Massagen und BDSM-Studios in Berlin wieder erlaubt

Berlin. Sexuelle Dienstleistungen in BDSM-Studios und erotischen Massagesalons sind wieder erlaubt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden. Gegen die Schließung geklagt hatte nicht nur das Dominastudio Avalon in Spandau, sondern nach Morgenpost-Informationen auch ein erotisches Massagestudio an der Bismarckstraße in Charlottenburg.

Beide Betreiber dürfen nun wieder öffnen, nachdem sie aufgrund der Corona-Restriktionen über Monate geschlossen waren. Sie sollen dabei dem Gericht zufolge allerdings strenge Auflagen einhalten. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass „das absolute Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin“ gegen den Gleichheitssatz verstößt, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Massage- und BDSM-Studios dürfen nicht mit Bordellen gleichgesetzt werden

Das Massage- wie auch das BDSM-Studio unterfallen dem Prostitutionsschutzgesetz. Die Betriebe würden jeweils zu Unrecht mit Bordellen gleichgestellt, in denen der Geschlechtsverkehr ausgeübt werde, so die Begründung. Geschlechtsverkehr stelle eine intensive körperliche Aktivität dar, womit ein erhöhtes Corona-Infektionsrisiko verbunden sei.

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Ein besonders enger Körperkontakt zwischen den Beschäftigten in den Studios und den Kunden bleibe bei den Betrieben der Kläger gerade aus. Das Angebot beschränke sich – allenfalls – auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten ein größerer Abs...

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