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Versicherungen von der Steuer absetzen

Für viele Lebensbereiche sind Versicherungen ein wichtiger Schutz. Doch die Kosten summieren sich. Was Sie vielleicht noch nicht wissen: Einige Beitragszahlungen für Versicherungen können Sie in der Steuererklärung geltend machen.

 Foto: dpa
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Viele Steuerzahler wissen nicht, dass sie ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben können. Auf diese Weise sparen sie Geld, da es für viele Versicherungsbeiträge Geld vom Staat zurück gibt. Doch welche Versicherung kann man in der Steuererklärung absetzen?


Welche Versicherungen Sie 2020 von der Steuer absetzen können

Grundsätzlich gilt, dass Sie Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können. Als Vorsorge gelten die Policen, die zur persönlicher Vorsorge (Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung) oder aufgrund beruflicher Erfordernisse abgeschlossen werden. Zu diesen Vorsorgeversicherungen zählen:

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  • Pflegeversicherung

  • Krankenversicherung

  • Unfallversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • Risikolebensversicherung

  • Rentenversicherung

  • Haftpflichtversicherung

Berufsbedingte Versicherungen in der Steuererklärung

Viele private Versicherungen schützen auch den beruflichen Bereich. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie diese Police in der Steuererklärung bei den Werbekosten in der Anlage N (Angestellte) oder bei den Betriebskosten (Selbstständige) angeben. Für Selbstständige mindert sich dadurch der steuerpflichtige Teil des Gewinns. Zu den berufsbedingten Versicherungen zählen:

  • Berufshaftpflichtversicherung

  • (Berufliche) Unfallversicherung

  • Teile der Rechtsschutzversicherung

Werbekosten lassen sich im Gegensatz zu den beschränkten Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe absetzen. Die Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass die Versicherung den beruflichen Bereich betrifft. Beachten Sie auch, dass das Finanzamt automatisch einen Betrag von 1.000 Euro als Werbungskosten berücksichtigt, sobald Sie eine Steuererklärung abgeben. Das heißt für Sie, dass Sie ab 1.000 Euro Belege für Beitragszahlungen beileigen.

Beiträge als Werbekosten oder Sonderausgaben absetzen?

Es gibt Versicherungen, die berufliche Risiken abdecken und Versicherungen, die private Risiken abdecken. Je nach Kategorie, können die Versicherungsbeiträge entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden.

  • Werbungskosten sind Kosten, die in Verbindung mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Sie müssen in direkter Verbindung zu den der beruflichen Tätigkeit stehen und auch während dieser Dauer entstanden sein.

  • Sonderausgaben hingegen sind die Ausgaben, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Bei den Sonderausgaben ist zu beachten, dass sie nicht immer in voller Höhe absetzbar sind.

Bis zu welcher Höhe Sie Versicherungsbeiträge absetzen können

  • Altersvorsorgeaufwendungen:

    Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es einen Höchstbetrag. Sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich.

    Im Jahre 2019 waren die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 24.305 Euro bei Ledigen und 48.610 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern. Diese Beiträge haben sich höchstens 88 Prozent steuermindernd ausgewirkt, also mit höchstens 21.388 Euro bei Ledigen und 42.776 Euro bei Verheirateten.

    Für das Jahr 2020 hat das Finanzamt den Beitragshöchstsatz auf 25.046 Euro festgesetzt (bei Verheirateten liegt der Höchstbetrag bei 50.092 Euro jährlich). Dabei liegt die Maximalgrenze bei 90 Prozent. Das heißt, für 2020 können maximal 22.541 Euro bei Ledigen und 45. 082 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden.

  • Riester-Verträge (Zusatzversorgung)

    Die jährlichen Riester-Beiträge können Sie bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dazu gehören, neben den von Ihnen eingezahlten Beiträgen, auch die staatliche Zulage.

  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung etc.)

    Arbeitnehmer und Beamte können bis maximal 1.900 Euro in der Steuererklärung angeben. Bei Selbstständigen liegt die Maximalgrenze bei 2.800 Euro.

  • Berufliche Policen (Unfallversicherung, Berufshaftpflicht, Arbeitsrechtsschutz). Diese Versicherungen können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.


Welche Nachweise Sie beim Finanzamt einreichen müssen

Versicherungsbeiträge, die auf dem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, müssen nicht weiter nachgewiesen werden. Bei allen anderen Versicherungen können Sie nur das absetzen, was Sie auch tatsächlich gezahlt haben. Aus diesem Grund kann es sein, dass das Finanzamt neben Rechnungen auch nach entsprechenden Überweisungsbelegen (Kontoauszug) verlangt.