Verluste bei Schiffsfonds - Falschberatung prüfen
Schiffsfonds wurden vor einigen Jahren als attraktive Anlage verkauft. Mit Erfolg: Etwa 30 Milliarden Euro investierten deutsche Anleger in diese Produkte, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Jetzt sind allerdings einige Fonds offenbar in Schieflage geraten. Betroffene Anleger sollten prüfen, ob in ihrem Fall möglicherweise eine Falschberatung vorliegt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Verbraucher anlage- und anlegergerecht aufgeklärt werden. Dabei sind die Anleger auf die Risiken einer Anlage hinzuweisen - das gilt insbesondere auf das Totalverlustrisiko. In der Praxis wurden Fonds aber zum Teil als sicher dargestellt und eine vollständige Rückzahlung innerhalb von zehn Jahren versprochen. Auch wurde in manchen Fällen der Auszahlungsplan im Fondsprospekt als verbindlich verstanden, obwohl er eine reine Prognose bei einem optimalen Verlauf des Fonds ist.
Betroffene sollten jetzt handeln: Ansprüche auf Schadenersatz nach einer Falschberatung verjähren innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von den einzelnen Beratungsfehlern erlangt hat. Ein Beispiel: Die Anlageberatung fand am 29. April 2006 statt. Der Anleger erkennt nachweislich eine Falschberatung am 27. Juli 2012. Die Verjährung tritt hier also am 31. Dezember 2015 ein.