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Verbraucherschützer greifen Sparkassen wegen AGB-Änderung an

Im Fall der Sparkassen stört die Verbraucherschützer vor allem, dass die Kunden den neuen AGB nicht explizit zustimmen müssen. Foto: Daniel Naupold

Die Sparkassen wollen Vermittlungsprovisionen von Fondsanbietern behalten und nicht an ihre Kunden weitergeben. Um diese gängige Praxis abzusichern, ändern die Institute derzeit ihre Geschäftsbedingungen, wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband bestätigte.

Verbraucherschützer warfen den Sparkassen vor, die Kunden um Geld zu bringen, dass ihnen zustehe. Wer nicht rechtzeitig widerspreche, verliere seinen Anspruch.

«Die Sparkassen greifen damit massiv in das bestehende Vertragsverhältnis ein», kritisierte Dorothea Mohn, die Finanzexperten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, gemeinsam mit der Stiftung Warentest.

«Sie weichen von gesetzlichen Regeln ab und all das ohne ihre Kunden aktiv um Zustimmung zu bitten.» In der Regel sollen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 15. April an gelten. Die Verbraucherschützer raten zum Widerspruch.

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Mit den Vertriebsvergütungen von Drittanbietern wie etwa Fondsgesellschaften finanzieren die Sparkassen ihre Beratung, wie Sprecher Alexander von Schmettow sagte. «Die Sparkassen sind darauf angewiesen.» Ohne das Geld müssten ihre Anlageberater Honorare von den Kunden verlangen.

Die Vergütungen einzubehalten ist bei den meisten Geldhäusern üblich, wie auch der Bundesverband deutscher Banken und der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken bestätigten. Die Verbraucherzentrale sieht das als rechtlich strittig an und verweist darauf, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch ausstehe.

Die Volks- und Raiffeisenbanken widersprechen: Sie dürften die Vergütungen behalten, um die Beratung zu finanzieren, sagte Sprecher Steffen Steudel. Strittig sei lediglich, wie die Kunden darüber zu informieren seien. Die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank hatte der Bundesgerichtshof Anfang 2014 gebilligt und die Beschwerde der Verbraucherzentralen abgewiesen.

Im Fall der Sparkassen stört die Verbraucherschützer vor allem, dass die Kunden den neuen AGB nicht explizit zustimmen müssen. Wer nicht fristgerecht widerspricht, verliere möglicherweise seinen Anspruch. Finanzexpertin Mohn empfiehlt den Widerspruch, auch wenn die Bank daraufhin das Depot kündige oder damit drohe.

Die Sparkassen betonen: «Es geht um die Grundsatzfrage: Wollen wir weiter eine provisionsbasierte Beratung, für die die Kunden nichts bezahlen müssen?» Der Bankenverband hatte erst in der vergangenen Woche hervorgehoben, nur damit seien alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichbar. «In Deutschland nehmen die Kunden die Honorarberatung einfach kaum an.»

Pressemitteilung