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Verbraucherschützer wollen Amazon und Co. für fehlerhafte Produkte haftbar machen

Amazon vereint inzwischen fast die Hälfte (46 Prozent) der Onlineumsätze in der Bundesrepublik auf sich (Bild: Getty).
Amazon vereint inzwischen fast die Hälfte (46 Prozent) der Onlineumsätze in der Bundesrepublik auf sich (Bild: Getty).

Onlineanbieter wie Amazon stehen auch Drittanbietern als Marktplatz offen. Für deren Angebote wollen die Plattformen aber keine Verantwortung übernehmen. Das sorgt für Unmut.

Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay sind für die Verbraucher wegen des großen Angebots attraktiv. Amazon sticht unter den Anbietern aber klar hervor. Der US-Konzern vereint inzwischen laut dem „Online-Monitor 2019“ des Handelsverbands Deutschland (HDE) fast die Hälfte (46 Prozent) der Onlineumsätze in der Bundesrepublik auf sich. Das liegt sowohl am eigenen Warenangebot als auch an der Marktplatzfunktion des Unternehmens.

Von der Corona-Pandemie profitiert Amazon nun zusätzlich. Der Trend zum Einkauf im Internet bescherte der Plattform einen Rekordgewinn im vergangenen Quartal. Das Bemerkenswerte dabei: Der Löwenanteil des Geschäfts entfällt längst nicht mehr auf den Eigenhandel des US-Unternehmens, sondern auf die zahllosen Drittanbieter, die ihre Waren auf dem Amazon-Marktplatz vertreiben.

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Zu Beginn des Jahrtausends verkaufte Amazon nahezu alle Produkte selbst. Seit 2015 stammt die Mehrheit der verkauften Produkte nicht mehr von der Plattform selbst. Zuletzt betrug der Anteil der Drittanbieter 58 Prozent.

Alexas erster gemischter Sprachmodus ist da

Was den Onlineplattformen wie Amazon nutzt, muss jedoch nicht von Vorteil für die Käufer sein. Laut Verbraucherschützern beschweren sich viele Kunden, dass die Unternehmen bei der Produktsicherheit keinerlei Verantwortung übernehmen wollen. Das passiert oft, wenn die Ware aus dem Ausland kommt und die Verkaufsplattformen im Schadensfall eine Mithaftung ablehnen.

Onlineanbieter wie Amazon stehen auch Drittanbietern als Marktplatz offen. Für deren Angebote wollen die Plattformen aber keine Verantwortung übernehmen. Das sorgt für Unmut. (Bild: Getty)
Onlineanbieter wie Amazon stehen auch Drittanbietern als Marktplatz offen. Für deren Angebote wollen die Plattformen aber keine Verantwortung übernehmen. Das sorgt für Unmut. (Bild: Getty)

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. „Verbraucher sagen: ‚Ich kaufe bei dem Online-Marktplatz‘, und nicht: ‚Ich kaufe bei einem Anbieter in China‘“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt. „Diese prominente Rolle von Online-Marktplätzen muss sich auch in ihrer Verantwortung für die angebotenen Produkte widerspiegeln“, betonte er. „Online-Marktplätze müssen für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfaltspflichten übernehmen.“

Viele Verbraucher haben Probleme mit Drittanbietern

Der VZBV sieht den sogenannten Digital Services Act (DSA), eine 2020 gestartete Regelungsinitiative der EU-Kommission, als Chance, Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen. Der DSA zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft im europäischen Binnenmarkt neu auszurichten.

Dazu zählt eine Reform der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie. Es sei „höchste Zeit“, die Richtlinie zu überarbeiten, sagte Müller. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2001 hätten sich Vertriebswege und Verbraucherpräferenzen fundamental gewandelt. Die Richtlinie müsse die gewachsene Bedeutung von Online-Marktplätzen bei der Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten anerkennen. „Hierfür müssen Online-Marktplätze rechtlich als Akteure in der Lieferkette definiert werden und somit mitverantwortlich für die Sicherheit der auf ihrer Plattform gehandelten Produkte sein.“

Nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage des VZBV, die dem Handelsblatt vorliegt, hatten bei Käufen auf Online-Marktplätzen von Produkten außerhalb der EU 41 Prozent der Befragten schon einmal Probleme. Bei Käufen von Produkten innerhalb der EU waren es hingegen 22 Prozent. Kunden beschwerten sich zum Beispiel oft über lange Lieferzeiten oder darüber, dass die Ware gar nicht oder nur in schlechter Qualität geliefert wurde.

Beispielhaft für die Probleme ist eine Kundenbeschwerde aus Brandenburg. Der Verbraucher hatte im Januar 2020 auf einem bekannten Online-Marktplatz eine Drehbank gekauft. Die Ware habe er bezahlt, aber nie erhalten. Der Händler habe hingegen behauptet, das Geld nie erhalten zu haben. Der Betreiber des Online-Marktplatzes konnte nicht helfen und wies darauf hin, nur die Plattform für die Händler zur Verfügung zu stellen.

Viele China-Produkte verstoßen gegen EU-Sicherheitsanforderungen

Die Dritthändler-Problematik zeigen auch Studienergebnisse von sechs europäischen Verbraucherorganisationen. Bei einer Stichprobe fanden sie heraus, dass 66 Prozent von 250 getesteten Produkten aus China nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Von vier Rauchmeldern beispielsweise reagierte kein einziger auf Rauch.

Mit solchen Mängeln würden Verbraucher regelmäßig auf den Plattformen alleingelassen, konstatieren die Verbraucherschützer. Dabei haben laut der VZBV-Umfrage 93 Prozent der Verbraucher die Erwartung, dass Online-Marktplätze dafür sorgen, dass Händler auf der Plattform sich an die Regeln der EU halten.

Da dies nach Einschätzung der Verbraucherschützer in der Realität aber oft nicht geschieht, sollen die Verkaufsplattformen nun gesetzlich in die Pflicht genommen werden. „Treten Online-Marktplätze faktisch selbst als Vertragspartner auf oder üben sie einen entscheidenden Einfluss auf die Anbieter aus, müssen sie selbst wie ein Vertragspartner haften“, heißt es in einem Positionspapier des VZBV. Der Online-Marktplatz soll sich von dieser Haftung aber auch befreien können, sofern er „nachweist, den betreffenden Anbieter umfassend überprüft zu haben“.

Wie der künftige europäische Regulierungsrahmen am Ende aussehen wird, könnte bald feststehen. Die EU-Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag für die digitalen Dienste für Ende des Jahres angekündigt.

Video: Amazon’s Eigene Online- Apotheke mischt den Markt auf