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Verbraucherschützer fordern stärkere Entlastung bei Pflegeheimkosten

Zuzahlungen für die Pflegekosten aus eigener Tasche steigen und steigen. Verbraucherschützer und die gesetzlichen Krankenversicherungen sehen Reformbedarf.

Laut Reform-Eckpunkten, die Jens Spahn vorgestellt hat, sollen maximal 700 Euro pro Monat als Eigenanteil für die Pflege zu zahlen sein, begrenzt auf 36 Monate. Foto: dpa
Laut Reform-Eckpunkten, die Jens Spahn vorgestellt hat, sollen maximal 700 Euro pro Monat als Eigenanteil für die Pflege zu zahlen sein, begrenzt auf 36 Monate. Foto: dpa

Die Verbraucherzentralen fordern wegen immer höherer Kosten für die Pflege im Heim deutlich stärkere Entlastungen für Pflegebedürftige. Der Chef des Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Für die Betroffenen zählt das, was unterm Strich zu zahlen ist.“

Mit seinen bisherigen Vorschlägen blende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber „eine ganze Reihe von Kosten schlicht aus“. So sei eine vorgesehene Deckelung der Eigenanteile für die reine Pflege richtig. Dies sei aber „ein zu kleiner Schritt, um Pflegebedürftige wirklich zu entlasten“.

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Laut Reform-Eckpunkten, die Spahn vorgestellt hat, sollen maximal 700 Euro pro Monat als Eigenanteil für die Pflege zu zahlen sein, begrenzt auf 36 Monate. Im Bundesschnitt lagen diese Eigenanteile im Juli bei 786 Euro. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten trägt.

Dazu kommen für Heimbewohner aber noch weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen - im Bundesschnitt ergaben sich insgesamt 2015 Euro pro Monat an Zahlungen aus eigener Tasche. Es gibt zudem große regionale Unterschiede in den Ländern.

Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) fordern ein zügiges Gegensteuern. „Bei den Eigenanteilen der Heimbewohner ist das Ende der Fahnenstange erreicht, hier gibt es dringenden Reformbedarf“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, der dpa. „Bund und Länder sind gefordert, die Entlastungen rasch auf den Weg zu bringen.“

Vzbv-Chef Müller unterstützte es, die Leistungssätze der Pflegeversicherung regelmäßig zu erhöhen. Man sollte sich aber nicht an der falschen Messgröße orientieren. In der Pflege seien schlicht die Lohnkosten das Entscheidende, die meist über der Inflation lägen. „Wenn Minister Spahn seinen Ansatz ernst meint, ist für die Dynamisierung nicht die Inflationsrate das Entscheidende, sondern die Lohnentwicklung.“

Der Verbraucherschützer forderte außerdem einen Bundeszuschuss für die Pflege. „Weder ist in den Pflegekassen für die notwendigen Qualitätsverbesserungen genug Geld da, noch wollen wir das über Lohnnebenkosten bezahlen.

Dann zahlt es nur ein Teil der Bevölkerung.“ So wie Verteidigung, andere soziale Sicherheit oder der Klimaschutz müssten auch Qualität und eine faire Lastenteilung in der Pflege aus dem Steuersäckel mitfinanziert werden.

Spahns Konzept sieht unter anderem auch einen dauerhaften Bundeszuschuss und eine leichte Anhebung des Zuschlags auf die Pflegebeiträge für Versicherte ohne Kinder um 0,1 Prozentpunkte vor.

Verbraucherschützer Müller mahnte für Pflegeeinrichtungen auch einen Ausbau der Internet-Ausstattung beispielsweise mit Wlan-Angeboten für die Bewohner an. Sicherlich sei persönlicher Kontakt vorzuziehen - angesichts der Pandemie auch mit Schutzvorkehrungen.

Wichtig sei dies aber nicht nur unter Corona-Bedingungen, sondern gehöre inzwischen einfach zur digitalen Teilhabe dazu. So wohnten manche Verwandte nicht in der gleichen Stadt. Bei der Förderung von Modernisierungen wäre dies daher eine extrem sinnvolle Verwendung staatlicher Mittel.