Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.176,28
    +1.835,84 (+3,20%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.359,39
    +82,41 (+6,45%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

Verbraucher-Staatssekretär erwartet durch die Mehrwertsteuersenkung „deutlichen Konsumimpuls“

Im Interview spricht der neue Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium über die geplante Mehrwertsteuersenkung, die umstrittene Entschädigungspraxis der Airlines und die kriselnde Reisebranche.

Der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Kastrop, hat sich gegen eine Verlängerung der geplanten Mehrwertsteuersenkung ausgesprochen. „Für eine schnelle konjunkturelle Erholung braucht es den starken Impuls für den Konsum heute. Daher sollte eine Verlängerung der Maßnahme kein Thema sein“, sagte Kastrop dem Handelsblatt.

Ab Juli soll die Mehrwertsteuer befristet für das zweite Halbjahr von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden, der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent. Die Maßnahme soll neben anderen zentralen Teilen des zweiten Corona-Konjunkturpakets in einer Sondersitzung des Bundestags am Montag verabschiedet werden.

Kastrop erwartet, dass Verbraucher infolge der Steuersenkung auch größere Anschaffungen vorziehen. „So setzt die Entlastung einen deutlichen Konsumimpuls und stärkt die Binnennachfrage.“ Damit wiederum würden Jobs und Einkommen gesichert.

WERBUNG

Der Staatssekretär appellierte an die Unternehmen, den geringeren Mehrwertsteuersatz in voller Höhe an ihre Kunden weiterzureichen. Die Senkung müsse „möglichst vollständig“ bei den Verbrauchern ankommen. „Je mehr das geschieht, desto mehr entfaltet die Maßnahme ihre volle Wirkung.“

Lesen Sie hier das komplette Interview:

Herr Kastrop, für den bayerischen Ministerpräsidenten ist die Absenkung der Mehrwertsteuer das „Herzstück“ des Konjunkturpakets. Er glaubt, dass dadurch die Bürger in Kauflaune versetzt werden und die Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Glauben Sie das auch?
Ja, die Senkung der Mehrwertsteuer mit etwa 20 Milliarden Euro macht den größten Teil des Konjunktur- und Zukunftspakets aus. Die befristete Senkung lässt Verbraucherinnen und Verbraucher auch größere Anschaffungen vorziehen. So setzt die Entlastung einen deutlichen Konsumimpuls und stärkt die Binnennachfrage. Damit wiederum werden Jobs und Einkommen gesichert. Verbraucherinnen und Verbraucher sind ja auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Berechnungen des DIW zeigen: Von der erwarteten Steuerentlastung im Volumen von 20 Milliarden Euro werden Gutverdienende wesentlich mehr abbekommen als Geringverdiener.
In absoluten Zahlen ist das richtig. Aber: Grundsätzlich zahlen Haushalte mit geringem Einkommen, die deutlich mehr für den Konsum ausgeben, anteilig viel mehr Mehrwertsteuer – die Steuer wirkt regressiv, sie belastet gerade kleine Einkommen. Von einer Senkung profitieren also insbesondere diese Haushalte. Die Berechnungen des DIW zeigen insgesamt, dass auch die untere Hälfte der Bevölkerung in der Einkommensverteilung stark entlastet würde – vorausgesetzt, es erfolgt eine volle Weitergabe des geringeren Mehrwertsteuersatzes. Wichtig ist daher, dass die Entlastung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.

Genau daran glaubt der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Klaus Müller, nicht. Er fürchtet, dass nicht alle Unternehmen die Senkung der Mehrwertsteuer in voller Höhe an ihre Kunden weiterreichen werden.
Herr Müller spricht einen wichtigen Punkt an. Die Senkung der Mehrwertsteuer muss möglichst vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Je mehr das geschieht, desto mehr entfaltet die Maßnahme ihre volle Wirkung.

Was stimmt Sie so optimistisch?
In Großbritannien wurden bei einer Mehrwertsteuersenkung nach der Finanzkrise rund 75 Prozent der Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben. Und schon jetzt kündigen viele Unternehmen und Branchen in Deutschland an, die Mehrwertsteuer praktisch vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben zu wollen. Im Übrigen scheint es bei Hygieneartikeln für Frauen, so zeigt die Preisentwicklung der letzten Monate, mit der Weitergabe der Anfang 2020 gesenkten Mehrwertsteuer an Kundinnen zu funktionieren.

Es kann bei der Mehrwertsteuersenkung aber auch anders kommen.
Natürlich kann niemand ausschließen, dass einige durch den Lockdown besonders gebeutelte Betriebe und Branchen wie die Gastronomie und der Tourismus einen Teil der Entlastung einbehalten. Wenn das zumindest nachweislich Arbeitsplätze sichert, kann man das verstehen. Aus verbraucherpolitischer Sicht werden wir die Entwicklung der Preise jedenfalls sehr genau beobachten. Auch die Initiative der sogenannten „Marktwächter“ der Verbraucherzentralen kann hierbei einen Beitrag leisten.

„Konjunkturpaket ist auch langfristig wirksam“

Bemängelt wurde auch, dass die Senkung der Mehrwertsteuer einen relativ hohen bürokratischen Aufwand auf der Unternehmensseite bedeuten kann. Wäre es da nicht gleich sinnvoller gewesen, die Steuer für einen längeren Zeitraum zu senken?
Zunächst hat die Bundesregierung eine Regelung beschlossen, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine möglichst unbürokratische Umsetzung der Maßnahme über Rechnungsrabatte an der Kasse ermöglicht. Aufwendige Änderungen der Preisangabe entfallen somit.

Also keine Verlängerung der Maßnahme?
Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Beschäftigten gilt auch: Wir wollen, dass sich die Wirtschaft schnellstmöglich erholt, es also zu einem „V“-förmigen Verlauf der Konjunktur kommt – keine lang anhaltende Krise mit sehr später Rückkehr zum Wachstum, was einer „U“-Forum entsprechen würde. Deshalb soll das Konjunkturpaket gezielt und zeitlich befristet wirken, um die Erholung der Konjunktur jetzt stark zu flankieren und den Aufholprozess zu beschleunigen.

Wenn aber die erwünschte Wirkung ausbleibt, sollte man da nicht ernsthaft überlegen, die Geltung der Mehrwertsteuersenkung zu verlängern?
Für eine schnelle konjunkturelle Erholung braucht es den starken Impuls für den Konsum heute. Daher sollte eine Verlängerung der Maßnahme kein Thema sein. Wichtig ist jetzt vor allem, dass eine zweite Welle der Pandemie unbedingt verhindert wird.

Ist das Konjunkturpaket auch für diesen Fall hilfreich?
Das Konjunkturpaket ist auch langfristig wirksam. Die ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit wird für viele Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger. Daher enthält das Konjunkturprogramm Maßnahmen, die im Gegensatz zur Mehrwertsteuersenkung mittel- und langfristig wirken, darunter mehr öffentliche Investitionen, die auch auf die Digitalisierung und die ökologische Transformation einzahlen.

Der Verbraucherschützer Müller meint, zur Entlastung der Bürger wäre es besser gewesen, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stärker zu senken und damit die Strompreise.
Ich glaube, dass die Mischung des Konjunkturprogramms der Bundesregierung aus verbraucherpolitischer Sicht absolut stimmig ist. Die Senkung der Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für Unternehmen ist ja schon ein wichtiger Teil des Programms der Bundesregierung.

Und das ist ausreichend?
Die Mehrwertsteuersenkung kann bereits zum 1. Juli umgesetzt werden – die Senkung der EEG-Umlage erst im Jahr 2021. Insofern hat die Mehrwertsteuersenkung hier einen klaren zeitlichen Vorteil.

Sorge um Reiseunternehmen

Gibt es weitere Vorteile?
Dazu kommt, dass nur die Senkung der Strompreise gerade für die jetzt besonders bedrohten Betriebe und Branchen einen viel geringeren positiven Effekt als die Mehrwertsteuersenkung hätte. Im Übrigen ist auch der Kinderbonus ein zentraler Bestandteil unseres Programms, aber hier gilt auch: Verbraucherinnen und Verbraucher können, gerade bei noch unsicherer Zukunft in diesem Jahr, den Bonus auch ansparen. Damit würde der Wachstumsimpuls verpuffen und mit ihm die positive Wirkung auf die Arbeitsplatzsituation. Deshalb brauchen wir auch die Mehrwertsteuersenkung.

Die Koalition hat kürzlich die EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Ein Durchschnittshaushalt spart dadurch nächstes Jahr etwa zehn Euro an Stromkosten, schätzen die Verbraucherschützer. Ein Konjunkturimpuls wird davon kaum ausgehen, oder?
Unserer Einschätzung nach wäre die EEG-Umlage krisenbedingt wohl auf neun bis zehn Cent pro Kilowattstunde gestiegen, weil der Börsenstrompreis eingebrochen ist. Das ist deutlich höher als die Werte aus den letzten Jahren. Die beschlossene Deckelung sorgt also für eine erhebliche Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft im Vergleich zum zu erwartenden krisenbedingten Anstieg. Auch finanziell gesehen macht die EEG-Umlage einen großen Teil des Gesamtpakets aus: Der Finanzbedarf für die Absenkung der EEG-Umlage liegt bei elf Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 und damit auf Platz zwei der „Entlastungsliste“.

Mit Blick auf den gewünschten Konsumimpuls bemängeln die Verbraucherschützer auch, dass viele Verbraucher immer noch auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen etwa für ausgefallene Reisen warten müssen. Wie beurteilen Sie die Situation?
Vielen Reiseunternehmen droht die Insolvenz, wenn sie die Vorauszahlungen ihrer Kundinnen und Kunden sehr schnell zurückzahlen müssen. Wir müssen in der aktuellen Ausnahmesituation einen vernünftigen Ausgleich finden zwischen dem Interesse der Menschen auf Erstattung ihrer Vorauszahlungen und den existenziellen Nöten der Reisebranche. Niemandem ist gedient, wenn alle betroffenen Reisenden ihre Anzahlung zurückerhalten wollen und die Reiseunternehmen infolgedessen pleitegehen. Es geht ja hier auch um Arbeitsplätze, und dann bekäme am Ende niemand sein Geld wieder.

Ist es hinnehmbar, dass beispielsweise die Lufthansa stornierte Tickets nicht in der gesetzlich vorgegebenen Zeit erstattet?
Den Fluggästen steht nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung ein binnen sieben Tagen zu erfüllender Erstattungsanspruch zu, wenn Flüge krisenbedingt annulliert werden müssen. Die Verordnung hatte aber Einzelfälle und nicht den Zusammenbruch eines gesamten Markts im Blick. Die Luftfahrtunternehmen benötigen derzeit wegen der Vielzahl der geltend gemachten Forderungen sowie der krisenbedingten Einschränkungen bei den Unternehmen mehr Zeit als durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung vorgegeben. Wir werden aber sehr genau darauf schauen, wie sich die Airlines verhalten – ob, wie und wann sie ihren Verpflichtungen nachkommen.

Sollte die Rückzahlung der Kundengelder eine Bedingung für jede staatliche Hilfe für Fluggesellschaften werden?
Nein, das sollte man in dieser Ausnahmesituation nicht pauschal fordern. Denn die Liquiditätsprobleme der Luftfahrtunternehmen beruhen auch auf den zu erfüllenden Erstattungsansprüchen, die den Fluggästen wegen der krisenbedingt annullierten Flüge nach der Fluggastrechte-Verordnung zustehen und die jetzt in großer Zahl geltend gemacht werden. Die staatlichen Hilfen dienen der Aufrechterhaltung der Liquidität der Luftfahrtunternehmen.

Herr Kastrop, vielen Dank für das Interview.