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Umweltschützer unterliegen im Streit um S21-Planungen am Flughafen

LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Bauarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 im Bereich des Landesflughafens können weitergehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen des Umweltverbands Nabu und der Schutzgemeinschaft Filder gegen die Planungen für das Teilstück zurück. Die Revisionen der Kläger gegen ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim seien unbegründet, so der Senat.

Der VGH hatte den Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück zwar für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt - allerdings wegen eines formellen Fehlers des Eisenbahn-Bundesamtes. Danach wurden die Planungen nachgebessert - und sind nun aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr zu beanstanden. Das S21-Teilstück umfasst den Bau eines neuen Tiefbahnhofs am Flughafen und der Südumgehung Plieningen. (Az.: BVerwG 3 C 2.19 und 3 C 3.19).