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Uber als Zombie, Duftfälscher bei Amazon: Das bewegt diese Woche die Firmen

Angekündigte Entscheidungen von Behörden und Gerichten sorgen für Spannung. Zudem geht es um das Management des Hauptstadtflughafens BER.

Entscheidungen zu Uber und Amazon dürften in dieser Woche für Aufmerksamkeit sorgen, aber auch die Quartalszahlen von Rocket Internet, der Schadensersatzprozess eines privaten Autobahnbetreibers und eine Aufsichtsratssitzung des Berliner Flughafens BER.

Montag: Uber zittert in London

Wer beim Börsengang des kalifornischen Fahrdienstvermittlers Uber am 10. Mai einstieg, erlebte als Aktionär eine Fahrt wie auf der Geisterbahn. 35 Prozent ihres Wertes verloren die Papiere seither, wohl auch, weil im jüngsten Quartalsbericht ein Verlust von 1,2 Milliarden Dollar klaffte.

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Den Trip vom Hype zur Horrorshow beschleunigte Gründer Travis Kalanick dann noch einmal persönlich. Weil er offenbar selbst nicht mehr an sein Unternehmen glaubt, verscherbelte er Aktien im Wert von 547 Millionen Dollar.

Am Montag taucht womöglich das nächste Gespenst auf dem Höllenritt auf. Besinnen sich Londons Aufsichtsbehörden nicht eines Besseren, läuft in Großbritanniens Hauptstadt an diesem Tag die Lizenz für Uber aus.

Sieben Jahre war der Chauffeurvermittler dort aktiv, stößt bei den Behörden nun aber auf ernst zu nehmende Sicherheitsbedenken. Zuletzt hatte sich Uber in London um eine fünfjährige Verlängerung der Zulassung beworben, doch die Nahverkehrsbehörde Transport for London gewährte nur noch eine Frist von zwei Monaten.

Vielleicht verfährt Uber dann wie in den deutschen Städten Frankfurt, Düsseldorf, Köln und Hamburg: Nach einem gerichtlichen Verbot geht es als Untoter einfach in einem neuen Gewand weiter.

Dienstag, 8 Uhr: Autobahn-Spekulanten vor Gericht

Verspekuliert als Unternehmer – gerettet durch den Steuerzahler? Für das Autobahn-Konsortium A1 mobil eine Selbstverständlichkeit. Ob es dies auch für das Oberlandesgericht Celle ist, entscheidet sich am kommenden Dienstag.

Der private Autobahnbetreiber hatte den Ausbau eines 65,5 Kilometer langen Abschnitts der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen finanziert, der zwischen 2008 und 2012 auf sechs Spuren ausgebaut wurde. Das Gesamt-Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon damals etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau der Autobahn entfielen.

Über einen auf 30 Jahre geschlossenen Vertrag ließ sich A1 mobil im Gegenzug zusichern, einen Teil der Einnahmen aus der Lkw-Maut kassieren zu können. Weil die aber geringer ausfielen als erwartet, verklagte das Konsortium die Bundesrepublik und das Land Niedersachsen auf Zahlung von 778 Millionen Euro.

Doch womöglich muss A1 mobil zu den Verlusten bald hohe Gerichtskosten buchen, denn die Niederlage ist absehbar: Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht Hannover dem Ansinnen des Unternehmens vorinstanzlich eine Abfuhr erteilt.

Dienstag, 8 Uhr: Oliver Samwer und die Rolle rückwärts

Die Start-up-Schmiede Rocket Internet mutiert zum Börsenspekulanten. Als der im Oktober 2018 auf Parkett gebrachte Online-Möbelhändler Westwing in der Folgezeit gnadenlos abstürzte, zog Rocket-Chef Oliver Samwer im Mai vorerst den Stecker – und stieg fast vollständig aus.

Den damit beschleunigten Kursverfall, der den Emissionspreis um 93 Prozent zerbröseln ließ, aber nutzte er vor wenigen Tagen für die Kehrtwende. Seit Mitte November hält Rocket Internet wieder 25,4 Prozent an der zuvor aufgegebenen Beteiligung. Mit einem Buchwert zum Schnäppchenpreis.

Wie sich das Geschacher auszahlt – auch eine Überkreuzbeteiligung mit United Internet fädelte Samwer neulich ein –, wird sich am Dienstag zeigen: Dann meldet die Berliner Firma ihre Ertragszahlen für das dritte Quartal.

Dass Anleger daraus schlau werden, gilt aber als unwahrscheinlich. In dem verschachtelten Konzern mit seinen fast ausschließlich verlustreichen Beteiligungen findet womöglich nur einer durch: Oliver Samwer selbst.

Donnerstag, 9.30 Uhr: Amazon-Fälschungen stinken Davidoff

Vor fast genau zwei Jahren urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon einmal in Parfümangelegenheiten gegen Amazon. Aufgrund ihres „Luxusimages“ dürften die Hersteller ein Verkaufsverbot über Online-Marktplätze durchsetzen, entschieden die Richter damals, und den Wettbewerb durch ein selektives Vertriebssystem beschränken.

Der Tatbestand, der am Donnerstag vor dem EuGH durch ein Gutachten geklärt werden soll, ist auf eine komische Weise konsequent: Muss Amazon auch dann haften, wenn dessen selbstständige Marketplace-Händler nicht die Originalmarken, sondern Produkte von Fälschern verkaufen?

Geklagt hat der deutsche Markeninhaber von Davidoff, weil auf der Amazon-Plattform ein nicht lizenziertes Parfüm ähnlichen Namens verhökert wurde. Immerhin: Statt auf „Cool Water“ hatte der Fälscher sein Duftwasser clever „Davidoff Hot Water“ getauft.

Freitag: Hauptstadt-Flughafen in Personalnöten

Am Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg bewegt sich derzeit vor allem eines: das Management. Und das aus dem Unternehmen heraus. Nachdem Finanzchefin Heike Fölster zum ähnlich dynamischen Unternehmen Deutschen Bahn tritt, verlässt Ende Mai 2020 nun auch Technikchef Carsten Wilmsen den unvollendeten Airport – bislang ohne bekanntes Ziel.

Weil zudem auch noch Personalchef Manfred Bobke-von Camen nächstes Jahr in den Ruhestand wechselt, wird sich der Aufsichtsrat am kommenden Freitag gleich mit drei Personalien beschäftigen müssen.

Dagegen fast schon Routine für die Aufseher: Nachdem der Termin seit Sommer 2011 wegen Baumängeln, Planungsfehlern und Technikproblemen sechsmal verschoben wurde, wollen sie nun noch einmal prüfen, ob es bei der zuletzt vorgesehenen Inbetriebnahme im Oktober 2020 bleibt.