TV-Kabelanschluss – 12 Millionen betroffen: Was ist das Nebenkostenprivileg?
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren beschlossen. Was das bedeutet und wer betroffen ist, erfahren Sie hier.
Für den TV-Empfang nutzen viele deutsche Haushalte einen Kabelanschluss. In Mehrfamilienhäusern laufen die Verträge mit einem Anbieter oft über die Hausverwaltung oder den Eigentümer des Gebäudes. In solchen Fällen wurde ein Vertrag mit einem Anbieter über TV-Kabelanschlüsse für alle im Haus befindlichen Wohnungen abgeschlossen.
Bei solchen Sammelverträgen gewähren Anbieter meist günstigere Konditionen. Mietern spart das monatlich einige Euro. Sie nutzen damit das sogenannte Nebenkostenprivileg und zahlen ihre Gebühren über die Nebenkostenabrechnung. Bei etwa 12,5 Millionen Haushalten in Deutschland läuft das so.
Nebenkostenprivileg nicht mehr zeitgemäß
Allerdings bedeutet diese Regelung auch, dass Mieter nicht um die Kosten herumkommen – selbst wenn sie eine andere Art des TV-Empfangs – etwa digital über Internet oder über eine Satellitenschüssel wählen.
Was vor 40 Jahren eingeführt wurde, ist zu Zeiten digitaler Übertragungswege und dem Ausbau von Glasfasernetzen nicht mehr zeitgemäß. Deshalb hat die Bundesregierung im Rahmen einer Überarbeitung des Telekommunikationsgesetz (TKG) die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beschlossen.
Übergangsfrist bis 31. Juni 2024
Die neuen Regelungen sind bereits seit 1. Dezember 2021 in Kraft. Neue Sammelverträge im Rahmen des Nebenkostenprivilegs dürfen seitdem nicht mehr abgeschlossen werden. Aber für bestehende Verträge gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juni 2024. Danach dürfen Vermieter die Gebühren für den TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen.
Mieter müssen sich entscheiden
Mieter können ab dato auf andere Arten des TV-Empfangs umsteigen, ohne doppelt zu zahlen. Für alle die beim bisherigen Kabelnetzbetreiber bleiben wollen, wird es durch den Wegfall der Sammelverträge nach Einschätzung der Verbraucherzentrale etwas teurer werden: "Realistisch gesehen wird sich der Kabelanschluss zwar leicht verteuern, aber diese Erhöhung wird sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Bereich von maximal 2 bis 3 Euro pro Monat bewegen. Erste Erfahrungen zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei ca. 8-10 Euro pro Monat liegt."
Wer von dem Nebenkostenprivileg betroffen ist, muss bis zu Stichtag eine Entscheidung treffen und einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, wenn der TV-Empfang weiter gesichert sein soll. Alternativ zum Kabel funktioniert Fernsehen auch über eine DVB-T2 HD-Antenne, über IPTV per Internet und einen Streaming-Dienst (IPTV) oder Satellitenempfang.
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