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Tauwetter: Eigentümer müssen auf Dachlawinen achten

Rutscht der Schnee vom Dach, können Passanten zu Schaden kommen. Hauseigentümer haften, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht beachten.
Rutscht der Schnee vom Dach, können Passanten zu Schaden kommen. Hauseigentümer haften, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht beachten.

Erst Schneemassen, jetzt Tauwetter - Eigentümer müssen an ihre Verkehrssicherungspflicht denken. Die erstreckt sich im Winter nicht nur auf Gehwege. Auch vor Dachlawinen müssen sie Dritte schützen.

Hamburg (dpa/tmn) - Eigentümer haften für Schäden, die von ihrem Eigentum ausgehen. Denn ihnen obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Daher ist kann es derzeit sinnvoll sein, einen Blick auf das Dach zu werfen, rät der Bund der Versicherten in Hamburg. Denn auch Dachlawinen sind ein Haftungsrisiko.

Nach den Schneefällen der vergangenen Wochen liegt mancherorts trotz Plusgraden noch Schnee auf den Dächern. Wenn Tauwetter einsetzt, steigt die Gefahr, dass die Schneemassen vom Hausdach fallen. Gleiches gilt für herabfallende Eiszapfen.

Bei konkreten Gefahren sind Eigentümer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Dritte vor Schäden zu schützen - etwa durch das kurzfristige Absperren des Gehweges, wenn das Dach nicht sofort von Schnee und Eiszapfen befreit werden kann. Kommt dennoch jemand zu Schaden, springt die Privat-Haftpflichtversicherung oder die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein.