Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 6 Minuten
  • Nikkei 225

    38.769,34
    +533,27 (+1,39%)
     
  • Dow Jones 30

    38.852,27
    +176,59 (+0,46%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.874,50
    -663,11 (-1,11%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.362,28
    +49,65 (+3,78%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.349,25
    +192,92 (+1,19%)
     
  • S&P 500

    5.180,74
    +52,95 (+1,03%)
     

Tagespflegemutter führt Hund aus - Erlaubnis entzogen

Münster (dpa/lnw) - Verletzt eine Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht, und sei es auch nur für einen kurzen Zeitraum, kann nach einer Gerichtsentscheidung die Erlaubnis entzogen werden.

Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren entschieden und damit das Verwaltungsgericht Aachen bestätigt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 12 B 1966/21).

Geklagt hatte eine Frau aus Eschweiler. Die Stadt hatte ihre Tagespflegeerlaubnis aufgehoben. Der Vorwurf: Die Frau hatte die Aufsicht über die von ihr betreuten Kinder im Jahr 2018 einer dritten Person überlassen, während sie ihren Hund ausführte. Im Februar 2021 war die Klägerin laut Stadt in der Wohnung ihrer Mutter und Schwester, während eine Etage höher die betreuten Kinder schliefen.

Laut Begründung des OVG verlange die Aufgabe der Tagespflege, dass sie persönlich ausgeübt werde. Auch in kleinem Umfang dürfe sie nicht auf Dritte abgegeben werden. Schon die geringste Abweichung von diesem Prinzip lasse auf ein mangelndes Problembewusstsein der Klägerin schließen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Ein zwingender Notfall, der eine Ausnahme gestatten würde, lag nicht vor. Auch eine technische Überwachung wie mit einem Babyfon sei keine ausreichende Aufsicht.